22.01.2010

Wirtschaft PR-Anzeige

Das Aus für die AU-Plakette

Die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen wird ab sofort in die Hauptuntersuchung integriert
Frank Bigge
like-imagelike-image
share email
dislike-imagedislike-image

Seit Jahresbeginn werden in Deutschland keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen angebracht. Dazu sprachen wir mit Dipl.-Ing. (FH) Frank Bigge, Regionalleiter der TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG.


Fast 25 Jahre klebte die sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung auf den vorderen Nummernschildern. Warum wurde sie nun abgeschafft?

Die Abgasuntersuchung wird nach Paragraf 47a der Straßenverkehrszulassungsordnung als „Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems” (UMA) in die Hauptuntersuchung integriert. Dadurch wird die AU-Plakette überfl üssig, sodass ab 2010 keine neuen Plaketten mehr geklebt werden.

Und bei den Fällen, in denen Autofahrer über den Jahreswechsel ihren TÜV-Termin versäumt haben und ihre HU-Plaketten rückdatiert werden müssen ...

... gibt es für sie keine neue AUPlakette. Die letzten AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Sie wurden 2009 auf Neufahrzeuge geklebt, die sich der Hauptuntersuchung nach drei Jahren zum ersten Mal unterziehen müssen. 2010 und 2011 sind die Plakettensechsecke übrigens braun beziehungsweise rosa.

Wer darf die Plaketten entfernen?

Ab dem nächsten Jahr werden abgelaufene und somit überfl üssige AU-Plaketten bei der HU von den Mobilitätsberatern bei TÜV NORD Mobilität entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Blankoplakette in der weißen Farbe der Trägerplatte aufgeklebt.

Gibt es Änderungen bei Zweirädern?

Bei Motorrädern ist bereits seit April 2006 die Abgasuntersuchung (hier: AUK) Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde TÜV-Plakette dokumentiert – und das nicht nur deshalb, weil Zweiräder nicht über ein vorderes Kennzeichen verfügen. Schließlich bedeutet die Kombination der beiden Prüfungen zur Verkehrssicherheit und zur Umweltverträglichkeit eine erhebliche Verfahrensvereinfachung.

Wie werden in Zukunft die Fahrzeuge gecheckt?

An dem Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung ändert sich im Zusammenhang mit dem Wegfall der AU-Plakette nichts. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose (OBD), alle müsssen nachweisen, dass die Abgaswerte innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm bleiben.

 

Kurzinfos

TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG

Medeweger Straße 20
19057 Schwerin
Telefon: (0385) 4 89 10-0
Telefax: (0385) 4 89 10-30
www.tuev-nord.de