12.11.2021

Leo

Besonderer Fall

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Ich war neulich bei einer Cas­tingshow als Kandidat. Ich habe einen dramatischen Popsong vorgetragen. Die Jury bemängelte anschließend, dass der Text falsch war, meine Stimme irgendwie nach Hirsch klang, ich aussehen würde wie eine veraltete Zinkwanne und ich mich entsprechend auf der Bühne bewegen würde. Ins Fernsehen könne ich es nie schaffen.

Und man riet mir auch dringend davon ab, es ein weiteres Mal zu versuchen. Okay, das mit dem Singen, dem Hirsch und der Zinkwanne stimmt nicht. Es war auch keine Show, bei der ich kandidierte. Aber ich bewarb mich vor wenigen Wochen tatsächlich bei einem Cas-ting. Es ging um die Teilnahme an einer Quizsendung.

Abgelehnt. Halb so wild. Es hätte mich ohnehin überrascht, wenn ich für das Quiz ausgewählt worden wäre. Immerhin hat sich die Casting-Agentur eine originelle Begründung ausgedacht, warum ich vorerst nicht dabei sein darf, sondern nur als „Joker“ in der Kartei lande: „Bei Ihnen trat aber ein besonderer Fall auf: Der Sender fand Sie großartig und möchte auch, dass Sie in der Sendung spielen, aber … Bei Ihnen haben wir gemerkt, dass Sie in mehrere Sendungen passen würden …“ Darauf muss man erstmal kommen: nicht geeignet wegen zu guter Eignung. Großartig! Auch sehr schön: einen Standard-Textbaustein einzuleiten mit „ein besonderer Fall“.

Das nächste Mal versuche ich es tatsächlich bei einem Cas­ting, wo ich singen muss. Dann heißt es vielleicht: Sie haben versagt, daher dürfen Sie nun ins Fernsehen.

Euer Museumslöwe
(notiert von Stefan Krieg)