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Gewerblicher oder privater Verkauf – kein gleiches Recht für alle
Herr Hegewald, worin unterscheidet sich ein eBay-Kauf in einer Auktion von einem normalen Einkauf im Internet?
Kauft man bei einem als gewerblichen Händler angemeldeten Verkäufer, ändert sich erstmal nicht viel. Man hat auch dann ein Widerrufsrecht, auf das hingewiesen werden muss und welches zur Rückabwicklung des Vertrags berechtigt. Gefällt einem die gekaufte Ware nicht, passt sie nicht oder ähnliches, kann man sie zurückgeben. Dies gilt sowohl bei „Sofort Kaufen“- als auch bei „Auktion“-Angeboten. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass Auktionen eben keine Versteigerungen sind und daher das Widerrufsrecht nicht entfällt. Das Widerrufsrecht gilt aber nicht bei privaten Anbietern. Bei ihnen gelten hingegen auch die Regelungen zur Gewährleistung, soweit diese nicht ausgeschlossen wurde.
Wie erkenne ich einen gewerblichen Händler?
Zuallererst, weil die Anbieterdetails dies angeben. Es gibt aber auch Anbieter, die eine Vielzahl von Angeboten einstellen und sich dennoch als private Anbieter sehen. Die Rechtsprechung ist dazu sehr vielfältig. Man kann aber zusammenfassend sagen: Eine sich wiederholende, gleichartige Angebotspalette auch mit neuen oder vor kurzem gekauften Artikeln lassen auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen. Es würde sich dann ein Widerrufsrecht für den Käufer ergeben. Bei gewerblichen Händlern und privaten Käufern gelten auch schärfere Regelungen hinsichtlich Mängeln und Risiken. Im Einzelfall sollte man sich bei streitigen Auktionen die Angebotsseite also abspeichern oder ausdrucken, um sie einem Anwalt zur Prüfung vorlegen zu können.
Was passiert, wenn ich den gekauften Artikel nicht erhalte?
Zunächst muss der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der Ware nachgekommen sein. Der private Verkäufer muss beweisen, dass die Sendung aufgegeben wurde. Ob der Verkäufer noch mal liefern muss, hängt nicht davon ab, ob ein versicherter oder unversicherter Versand angeboten wurde. Beweist der Verkäufer die Übergabe der Sendung an ein Versandunternehmen, kann ein Schadensersatz vom Transportunternehmen möglich sein. Diese haften aber in der Regel nur bei versichertem Versand. Anderenfalls kann ein Risiko dadurch ausgeschlossen werden, dass die Sendung in Gegenwart eines Zeugen verpackt und an ein Transportunternehmen übergeben wurde. Diese Vorgehensweise hilft in der rechtlichen Auseinandersetzung ungemein.
Was sollte der Verkäufer beim Erstellen einer Auktion beachten?
Privatleute können die Sachmängelhaftung ausschließen. Tritt also beim Käufer später ein Mangel auf, dann haftet nicht der Verkäufer. Gewerbliche Händler haben diese Möglichkeit eingeschränkt. Private sollten beachten, dass sie über den Zustand des Artikels aufklären. Fehlt ein relevanter Hinweis, kann dies den Käufer berechtigen, den Kaufvertrag anzufechten. Ebenso sollte man beachten, dass auch Fotos von Verkaufsobjekten Urheberrechten unterliegen. Für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder aus dem Internet kann man abgemahnt und zum Schadensersatz angehalten werden. Solche Inanspruchnahmen kann aber ein Rechtsanwalt kompetent abwehren oder zumindest auf ein angemessenes Maß reduzieren.
Aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist noch zu erwähnen, dass der Kaufvertrag, der durch die Auktion zustande kommt nicht wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, wenn der verkaufte Gegenstand deutlich unter dem regulären Verkaufspreis verkauft wird. Auf der anderen Seite müssen Käufer aus einer Ein-Euro-Auktion nicht schließen, dass man nur auf eine Fälschung bietet.
Ich habe ein falsches Gebot abgegeben, was nun?
Das ist unterschiedlich: Vertippe ich mich bei der Gebotseingabe, etwa weil das Komma falsch gesetzt wird, kann ich mein Gebot anfechten. Online-Plattformen bieten dafür entsprechende Funktionen. Man kann aber auch den Verkäufer kontaktieren. Die Anfechtungserklärung muss aber „unverzüglich“ erfolgen. In der Regel sind das zwei Wochen ab Kenntnisnahme der irrtümlichen Gebotsabgabe. Ist der Verkäufer ein gewerblicher Händler, kann man den Kauf widerrufen. Es kann aber in all diesen Fällen auch zu Ersatzansprüchen kommen.
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