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Arbeitgeber mit Direktionsrecht
Herr Hegewald, welche Regelungen kann ein Arbeitsvertrag regelmäßig vorsehen?
Neben der wichtigsten Pflicht des Arbeitgebers – die Entlohnung – sehen Arbeitsverträge üblicherweise Regelungen zur wöchentlichen Arbeitszeit und zum jährlichen Urlaubsanspruch vor. Ebenso kann es Regelungen über die Abgeltung von Überstunden oder Zuschläge für besondere Arbeitszeiten geben. Wegen der konkreten Bestimmungen zu Arbeitspausen, Verhaltensweisen bei Arbeitsantritt und weitere Pflichten des Arbeitsnehmers werden in Arbeitsverträgen häufig auch Betriebsordnungen einbezogen.
Muss ein Arbeitsvertrag dazu bestimmte Regelungen treffen?
Nein. Sind Regelungen nicht besprochen, gilt das, was im Gesetz steht.
So ist beispielsweise im Bundesurlaubsgesetz vorgesehen, dass ein Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage Urlaub hat. Sonderregelungen können in Tarifverträgen vereinbart sein. Dabei muss sich aber aus dem Arbeitsvertrag entnehmen lassen, ob ein Tarifvertrag Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sein soll oder nicht. Ausnahmen gibt es wiederum nur in Fällen allgemeinverbindlicher Tarifverträge, was aber nur 476 der etwa 73.000 Tarifverträge betrifft. Viele Grundsätze wurden auch schon durch die Arbeitsgerichtsbarkeit konkretisiert. Hält ein Arbeitnehmer eine bestimmte getroffene Regelung im Arbeitsvertrag für unwirksam oder problematisch, so kann ein Anwalt bei der Kontrolle helfen. Sonderregelungen gelten aber bei befristeten Arbeitsverträgen und bei Auszubildenden, wo bestimmte Inhalte konkret festzuhalten sind.
Was genau kann ich regeln?
Für den Arbeitgeber ist es wichtig, dass er den Arbeitnehmer flexibel einsetzen bzw. er die anfallende Arbeit bewältigen kann. Daher steht dem Arbeitgeber das sogenannte Direktionsrecht zu. Er kann entscheiden, welcher Arbeitnehmer wann und wo zu erscheinen und welche Aufgabe zu erledigen hat. Die Grenze findet sich dort, wo ein Arbeitnehmer durch seine Stellung oder auf Grund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer bestimmten Aufgabe zugewiesen ist. Von dieser kann er nicht einfach versetzt werden. Im öffentlichen Dienst ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer innerhalb seiner Entgeltgruppe verwendet werden und damit auch versetzt werden kann. In der freien Wirtschaft empfinden Arbeitnehmer es häufig als Schikane, wenn sie während arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten plötzlich eine neue Aufgabe zu übernehmen haben. Hier kann ein Rechtsanwalt helfen, das weitere Vorgehen abzustimmen.
Haben Auszubildende da Vorteile?
Zumindest minderjährige Auszubildende unterfallen noch dem Schutz des „Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend“, wonach sie nur in Grenzen arbeiten dürfen. Je nachdem, ob sie in einem Schichtsystem oder einer normalen Anstellung tätig sind, begrenzt sich ihre tägliche Arbeitszeit auf acht bzw. elf Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von maximal 40 Stunden. Zudem steht bei Auszubildenden der Ausbildungsgedanke im Vordergrund.
Kann man eine Überstundenvergütung regeln?
Kann man, muss man aber nicht. Soweit mehr als die vertraglich oder tariflich vereinbarte Zeit gearbeitet wird, kann man grundsätzlich als Arbeitnehmer Ausgleich der Mehrarbeit in Geld oder Freizeit verlangen. Die Arbeitsgerichte haben mittlerweile Klauseln für unwirksam befunden, die im Arbeitsvertrag festhielten, dass alle geleistete Mehrarbeit mit dem Gehalt schon ausgeglichen wurde. Problematisch sind Verhalten auf Arbeitgeberseite, am Monatsende Überstunden ohne Abgeltung wegzustreichen. Will ein Arbeitnehmer seine Mehrarbeit in einem Gerichtsverfahren geltend machen, ist zu beachten, dass er dann nachweisen muss, in welchem Umfang er tatsächlich Mehrarbeit geleistet hat.
Wie sieht es mit Regelungen zu Arbeitspausen aus?
Dazu sieht das Arbeitszeitgesetz vor, dass bei täglicher Arbeit zwischen sechs und neun Stunden eine feststehende Pause von 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden Arbeit, 45 Minuten gewährt werden müssen. Diese Pausen dürfen in 15 Minuten–Blöcken geteilt werden. Pausen zählen aber nicht zur Arbeitszeit.
Bei Berufskraftfahrern sind die Lenkzeiten zu beachten.
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