16.06.2026

Leo

GARTENZWERGE

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In meiner Badewanne bin ich Kapitän. Und in meinem Kleingarten Herrscher über Blütenträume. Wo ich eine Kartoffel einbuddle oder einen Obstbaum aufstelle, ist allein meine Angelegenheit. Naja, fast. Da wäre noch das Bundeskleingartengesetz, das so heißt, weil es die Gärtner klein hält. Danach darf zum Beispiel das Gartenhaus keinen Festnetzanschluss haben und auch keinen Briefkasten, denn dauerhaftes Wohnen ist dort untersagt. Ob das auch für Urlaube in der Laube gilt, weiß ich nicht, wohl aber, dass ich davor weder Koniferen noch Nußbäume noch hohe Hecken züchten
darf. Alles VERBOTEN!

Leo sagt ...

Was leider nicht verboten ist, ist das Auswildern von Gartenzwergen. Du streifst durch die Anlage, denkst nichts Böses und plötzlich fällt dein Blick auf eine Gestalt, die ihren Mantel aufhält. Ich meine: Ein Nussbaum ist rechtswidrig, ein Exhibitionist neben den Stiefmütterchen dagegen erlaubt? Ja, reicht denn der Zipfel auf der Mütze nicht mehr aus? Und was sage ich eigentlich den Kindern? Fragen über Fragen. Aber seitdem die Moderne über „Nanos vulgaris hortorum“, den gewöhnlichen Gartenzwerg, hinweggefegt ist, zeigt der bis dahin so gesittete Mützenträger eine seltsame
Lust am Entblößen. Und das ist beileibe noch nicht alles. Gartenzwerge stemmen Bierseidel, rauchen Joints und pinkeln anschließend an Buchsbäume. Da wünscht man sich doch das klassische Spießerexemplar mit der Gießkanne zurück! Oder eine Änderung im Bundeskleingartengesetz:
Höhere Hecken wären prima.

Euer Museumslöwe
(notiert von Katja Haescher)