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Wann bezahlen die Kassen?
Herr Dr. Mett, wann bezahlen Krankenkassen Leistungen der Plastischen Chirurgie?
Immer dann, wenn es um die Beseitigung von Funktionsbehinderungen zum Beispiel durch Narben nach Verbrennungen oder Unfällen geht. Auch bei angeborenen oder krankhaften Körperzuständen wie zu großen, zu unterschiedlichen oder zu kleinen Brüsten können die Kosten übernommen werden. Der dritte in diesen Rahmen fallende Bereich wäre die Defektdeckung nach operativen Maßnahmen wie zum Beispiel einer Brustamputation.
Ab welchem Punkt muss man selbst in die Tasche greifen?
Die Grenze wird an der Schwelle zwischen krankhafter Veränderung des Körpers und seiner rein ästhetischen Korrektur gezogen. Wir müssen den Patienten mit seinen Symptomen und Wünschen genau anschauen und sehen, worunter er leidet. Wir müssen die Frage beantworten, inwieweit der ästhetische Mangel zur Einschränkung der körperlichen Funktionalität führt. Kommt es zum Beispiel zu krankhaften Hautveränderungen oder zur übermäßigen Belastung der Wirbelsäule?
Nach Abwägung aller Informationen entscheiden wir, ob die Kassenübernahme beantragt werden kann.