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Seit 1. März: "Vorhang auf" für niedergelassene Ärzte
Fynn Lewis schreit schon den ganzen Tag. Als sich der sechs Monate alte Säugling auch in der darauffolgenden Nacht noch unruhig wälzt, vom Durchfall geplagt wird und weiter das Trinken verweigert, fährt Julia Scharein mit ihrem Sohn zum Arzt.
Dipl. Med. Birgit Hasselmann weist Fynn Lewis gleich in die Klinik ein. „Weiterer starker Flüssigkeitsverlust drohte”, erklärt die Kinderärztin. „Außerdem mussten wir klären, ob es sich bei diesen heftigen Symptomen um eine Infektion mit Rotaviren handelte.”
Schneller Informationsfluss
Nur wenige Zeit später erhielt sie Entwarnung. Dank ihres Zugangs zur HELIOS Online-Plattform „Ärzteportal” konnte die Ärztin noch während des Klinikaufenthaltes des Säuglings die Diagnose lesen. Die gefürchteten Viren waren nicht mit im Spiel.
„Genauso soll es sein”, stellt Falk Erzgräber, Leiter der medizinischen Netzwerke der HELIOS Kliniken GmbH, fest. „Wir wollen die Vernetzung von ambulanter und stationärer Behandlung noch effizienter und reibungsloser gestalten.” Über das Portal werden nun seit dem 1. März dieses Jahres auch in Schwerin medizinische Daten, Befunde und Behandlungsergebnisse der stationär behandelten Patienten zur Verfügung gestellt.
Erzgräber: „Nun können die niedergelassenen Ärzte - bildlich gesehen - den Vorhang beiseite schieben und in die Klinik hineinschauen. Sie können Behandlungsdaten und -maßnahmen, Operationsberichte, Labor-, Radiologie-, Endoskopie-, Ultraschall- und sonstige Befunde, Röntgenbilder sowie Entlassbriefe abrufen und sogar in ihr Praxissystem einbinden.”
Der Patient entscheidet
Das erspart nicht nur Arbeit, sondern hat auch oft einen ganz pragmatischen Nutzen. So kann es nun nicht mehr vorkommen, dass der aus dem Krankenhaus entlassene Patient zu seinem Hausarzt kommt, der Entlassbrief jedoch per Post bei diesem noch nicht eingetroffen ist.
Dass die HELIOS-Plattform von den niedergelassenen Ärzten angenommen wird, zeigen die Zahlen aus Berlin und Brandenburg. „In dieser Region”, so Erzgräber, „gibt es bereits 600 Ärzte mit Portal-Anschluss. Mehr als 30.000 Patientenfälle liefen dort bislang über das Portal.”
Ein weiteres Argument zum Greifen des Portals ist die niedrig gehaltene „Technik-Schwelle” für die niedergelassenen Ärzte und die unüberwindbare Sicherheitsbarriere gegenüber unbefugten Dritten an dieser sensiblen Informationsschnittstelle zwischen Klinik und Arztpraxis. Der niedergelassene Arzt benötigt lediglich einen Computer mit Internetzugang sowie einen elektronischen Schlüssel, den sogenannten Zugangstoken. In diesen gibt er eine nur ihm bekannte Zahlenkombination ein, die wiederum eine achtstellige Ziffer generiert. Erst mit dieser ist der Zugang zum Portal frei. Aber nur ein einziges Mal, denn nach 60 Sekunden gilt bereits ein anderer Zahlencode ...
Doch die gesamte Sicherheitstechnik ist hinfällig, wenn sich der Patient gegen die Bereitstellung seiner Daten via Internet entscheidet. Falk Erzgräber: „Letztlich bestimmt er, wer welche Daten bekommt. Der Patient entscheidet bei der Aufnahme ins Krankenhaus selbst, welcher Arzt Zugriff auf Behandlungsinformationen haben darf und unterschreibt eine entsprechende Erklärung.” Die gilt jedoch nur für das aktuell behandelte Krankheitsbild. Nach spätestens drei Monaten werden alle Daten gelöscht.
Auch Fynn Lewis‘ Fall ist dann für immer aus dem Netz verschwunden.
HELIOS Kliniken Schwerin
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