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19.12.2008

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Neu: Mehr Möglichkeiten für Pflege und Betreuung

Comtact-Pflegedienst rund um die Uhr im Einsatz / Neues Gesetz seit 1. Juli 2008 in Kraft
Carona Schuldt vom Comtact-Pflegedienst reicht der Kundin Anna Kuchel ihre Tabletten und nimmt sich immer Zeit fu&#776;r ein paar nette Worte <br> Foto: Comtact GmbH
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Die Comtact ist ein Schweriner Unternehmen, das sich über die Jahre in verschiedensten Bereichen rund ums Wohnen fest etabliert hat. Die ehemalige Tochter der WGS mbH wurde im Jahr 1999 privatisiert. Sie hat sich seitdem mit ihren Angeboten den Bedürfnissen der Kunden angepasst und diese ständig erweitert. Der ambulante Pflegedienst ist nur ein Firmenbereich der Comtact. Dieser hat seine Büros in der vom Unternehmen betriebenen Service-Wohnanlage in der Egon-Erwin-Kisch-Straße 17. Dort ist auch das Café Kisch zu finden. Im Reinigungs- und Hausmeisterbereich ist die Comtact ebenso mit Fachkräften präsent und betreut Kunden in und um Schwerin. Zusätzlich betreibt das Unternehmen zwei Wohnheime für Auszubildende, in denen jetzt auch Gästezimmer zur Verfügung stehen.

Zum 1. Juli 2008 trat das Pflege- Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. „Wir spüren bereits die positiven Auswirkungen der Gesetzesänderungen bei unserer täglichen Arbeit“, berichtet Heidrun Schulz, Leiterin des Pflegedienstes. Erstmals seit 13 Jahren gibt es unter anderem mehr Geld für die ambulante Pflege. Die Pflegesachleistungen haben sich in Pflegestufe I auf 420 Euro pro Monat erhöht, in Pflegestufe II auf 980 Euro und in Pflegestufe III auf 1.470 Euro. In Härtefällen können bis zu 1.918 Euro durch die Pflegekasse gewährt werden. Vor allem Personen mit erheblichem Betreuungsbedarf profitieren von der Reform. Heidrun Schulz: „Das ist auf jeden Fall ein Fortschritt. Angehörige sind nun zum Beispiel auch eher in der Lage und bereit, Betreuung für demenzkranke Familienmitglieder in Anspruch zu nehmen.“ Konnten bisher nur bis zu 460 Euro im Jahr für Betreuungsleistungen beispielsweise durch einen Pflegedienst genutzt werden, stehen seit Juli 2008 100 Euro bzw. 200 Euro pro Monat, je nach Einstufung durch die Pflegekasse, zur Verfügung. Auch Demenzkranke sowie Menschen mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung, die keine Pflegestufe haben, können diese Leistungen in Anspruch nehmen. „Zur Unterstützung und Entlastung der Angehörigen“, sagt die Pflegedienstleiterin, „wurden jetzt auch die Leistungen für die Verhinderungspflege auf 1.470 Euro angehoben. Bis zu vier Wochen pro Jahr vertreten wir im häuslichen Bereich die verhinderte Pflegeperson. Für Fragen rund um das Thema Pflege stehen wir unseren Kunden und deren Angehörigen immer beratend zur Seite“, sagt Heidrun Schulz, die gleichzeitig geschulte Pflegeberaterin ist.