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10.12.2021

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Mehr Geld für die Pflege

Pflegeversicherung zahlt ab 1. Januar 2022 Heimbewohnern einen individuellen Leistungszuschlag
Pflegeheimbewohner werden künftig finanziell entlastet.
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Bewohner in Pflegeheimen müssen zukünftig weniger zahlen. Mit den gesetzlichen Neuregelungen zur Pflege, die im Januar 2022 in Kraft treten, sinkt ihr Eigenanteil an den Kosten für die Pflege.

Ute von Tilinsky, AOK-Niederlassungsleiterin in Schwerin „Die Pflegeversicherung zahlt mit Jahresbeginn allen Heimbewohnern zusätzlich zu den differenzierten Leistungen der Pflegekasse aufgrund des individuellen Pflegegrades einen Leistungszuschlag. Dieser Zuschlag ist zeitlich gestaffelt und orientiert sich an der Dauer des Aufenthaltes eines Pflegeheimbewohners.“ Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).

Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Im Gegenzug wird der Beitrag zur Pflegeversicherung für Menschen ab 23 Jahren, die keine Kinder haben, leicht angehoben. Er steigt von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttogehaltes. Der Bund beteiligt sich jährlich mit einem Zuschuss von einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der Pflegeversicherung.

AOK-Versicherte werden informiert

Die AOK informiert ihre Versicherten mit dem Bescheid über den Leistungsanspruch auch über das weitere Vorgehen. „So erfahren die Betroffenen und ihre Angehörigen rechtzeitig, dass die Pflegeeinrichtungen gegebenenfalls den Leistungszuschlag bei der Berechnung des Eigenanteils eventuell erst später berücksichtigen können“, sagt Ute von Tilinsky.

Weitere wichtige Änderungen im Überblick

•  Ambulante Pflege: Die Sachleis-tungsbeträge werden am 1. Januar um 5 Prozent erhöht. Die monatlichen Beträge steigen je nach Pflegegrad auf 724 Euro, 1.363 Euro, 1.693 Euro oder 2.095 Euro.

•  Kurzzeitpflege: Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege wird ab kommendem Jahr um 10 Prozent auf dann 1.774 Euro angehoben. Zusammen mit den noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Verhinderungspflege stehen dann bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.

•  Übergangspflege: Außerdem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus eingeführt. Sie kann genutzt werden, falls im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt die Pflege im eigenen Haushalt oder eine Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

Alle Informationen auf der Website der AOK Nordost unter dem Stichwort Pflege