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14.01.2014

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Kinderwunsch gefördert

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274 Paare in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2013 (Stand Ende November) finanzielle Unterstützung bei der Kinderwunschbehandlung erhalten. Bis 2012 wurden von den gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Behandlungen übernommen. Der Rest musste von den Paaren finanziert werden. Seit 2013 übernimmt das Land M-V die Hälfte der Kosten, die nicht von den Krankenkassen getragen werden. Für die Paare bleibt ein Anteil von nur noch 25 Prozent. Rund 320.000 Euro stellen das Land und der Bund dafür jährlich zur Verfügung. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Ehepartner ihren ersten Wohnsitz in M-V haben und die Behandlung auch im Land vornehmen lassen. Frauen müssen zwischen 25 und 40 Jahren alt sein, Männer zwischen 25 und 50 Jahren. Anträge für den Zuschuss können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gestellt werden. (pi)