10.05.2019

Stadt

In Schwerin und Europa wird wieder gewählt

Am 26. Mai ins Wahllokal gehen oder jetzt schon per Brief wählen
Das Rathaus, Tagungsort der Schweriner Stadtvertretung Foto: Rainer Cordes
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Wer zieht ins Europäische Parlament ein und wer in die Schweri­ner Stadtvertretung? Diese beiden Fragen dürfen die wahlberechtigten Bürger unserer Stadt am Sonntag, 26. Mai, per Stimmzettel beantworten. Die 59 Wahllokale haben dann wie gewohnt  von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Briefwahl bis 24. Mai

Wer in dieser Zeit nicht wählen kann oder will, darf sein Wahlrecht auch per Brief wahrnehmen.  Dazu muss zunächst persönlich oder schriftlich bei der Wahlbehörde ein Wahlschein beantragt werden. Möglich ist dies auch per Mail (wahlbehoerde@schwerin.de) sowie per QR-Code. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburts­datum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular und der QR-Code befinden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die bis Anfang Mai versandt wurde.
Am einfachsten ist die Briefwahl, wenn man die Unterlagen persönlich im Briefwahlraum des Schwe­riner Stadthauses (Erdgeschoss, Raum E. 070) beantragt und gleich dort an der Briefwahl teilnimmt. Bitte dazu den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Der Wahlschein darf aber auch per Post verschickt werden.

Der Briefwahlraum im Stadthaus schließt am 24. Mai um 13 Uhr. Bis dahin kann dort zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadthauses gewählt werden und zusätzlich Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Am Sonnabend, 18. Mai, hat der Briefwahlraum von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

Der Anteil der Briefwähler ist in der Landeshauptstadt in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Bei der Bundestagswahl 2017 gab gut jeder Fünfte auf diese Weise seine Stimme ab, 2009 war es nur knapp jeder Achte.

Kommunalwal

Bei der Wahl zur Stadtvertretung treten insgesamt 198 Kandidaten in den drei Wahlbereichen an, von denen es letztlich 45 in das kommunale Parlament schaffen.
Jeder Wähler hat gleich drei Stimmen. Diese darf er verteilen, wie er möchte; er kann dreimal den gleichen Kandidaten ankreuzen (kumulieren), drei unterschiedliche Bewerber auswählen oder dem einen zwei Stimmen und einem anderen eine Stimme geben (panaschieren). Auch gültig wäre der Wahlzettel, wenn insgesamt nur ein- oder zweimal angekreuzt wird.

Es werden also Personen gewählt. Fast alle der insgesamt 198 Kandidaten stehen auf der Liste einer Partei oder Wählervereinigung (insgesamt neun Listen), drei von ihnen treten als Einzelbewerber an.
Die Stadt ist wie folgt in drei Wahlbereiche unterteilt: Zum Wahlbereich 1 zählen Lankow, Weststadt; Friedrichsthal, Neumühle, Sack­tannen und Warnitz. Der Wahlbereich 2 umfasst die Stadtteile Schelfstadt, Schelfwerder, Werdervorstadt, Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg, Ostorf, Wickendorf und Medewege. Dem Wahlbereich 3 zugeordnet sind der Große Dreesch, Neu Zippendorf, Mueßer Holz, Gartenstadt, Krebsförden, Wüstmark, Göhrener Tannen, Gör­ries, Zippendorf und Mueß.

Europawahl

Bei der Europawahl verhält sich die Sache einfacher: Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Und die teilt er im Gegensatz zur Kommunalwahl nicht einer Person, sondern einer Liste (Partei oder sonstige politische Gruppierung) zu. Allerdings stehen gleich vierzig Vorschläge zur Auswahl.
Insgesamt haben 751 Abgeordnete einen Sitz im Europäischen Parlament; die derzeit meisten EU-Parlamentarier stellt Deutschland mit 96 Sitzen.