17.01.2020

Aktuelles

Kitas sind jetzt gebührenfrei

Land investiert jährlich 350 Millionen Euro in Kindertagesförderung
Kinder mit ihrer Erzieherin in einer Tagesstätte
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Zu Beginn dieses Jahres ist das neue Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG MV) in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung der gebührenfreien Kita. Sozialministerin Stefanie Drese sagt: „In keinem Bundesland ist die Elternbeitragsfreiheit so umfassend ausgestaltet, wie bei uns. Sie gilt in allen Förderarten – in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege – und im vollen Förderumfang, das heißt bis zu zehn Stunden täglich.“

Die Übernahme der Elternbeiträge durch das Land in Höhe von rund 145 Millionen Euro jährlich (inklusive bis zu rund 37 Millionen Euro durch den Bund) sei deshalb eine wertvolle Investition in die Zukunft aller Kinder in MV.
„Kitas sind Bildungseinrichtun­gen. Der gleichberechtigte Zugang für alle Kinder in unserem Land unabhängig vom Einkommen der Eltern leistet einen bedeutenden Beitrag für mehr Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit“, verdeutlicht die Ministerin.
Durch die Abschaffung der Elterngebühren entlaste das Land zudem vor allem Alleinerziehende und Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, die bisher bis zu 23 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Kindertagesförderung ihres Kindes zahlen. Insgesamt wird das Land ab 2020 pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung inves­tieren.

Drese hebt darüber hinaus hervor, dass mit dem neuen KiföG das komplizierte Finanzierungssystem der Kindertagesförderung komplett umgestellt und deutlich entbürokratisiert werde. „Die prozentuale Beteiligung des Landes steigt als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen mit der kommunalen Ebene von 43,43 Prozent auf 54,5 Prozent. Die Gemeinden beteiligen sich mit 32 Prozent und die Landkreise/ kreisfreien Städte mit 13,5 Prozent an den Gesamtkosten für die Kindertagesförderung“, sagt Drese.
„Mit dem neuen KiföG investieren wir dauerhaft weitere sieben Millionen Euro für Qualitätsmaßnahmen“, führt die Sozialministerin weiter aus. Diese seien etwa für die Stärkung der mittelbaren pädagogischen Arbeit und der Fach- und Praxisberatung, die Einführung einer Mentorenvergütung sowie qualitative Verbesserungen für Kindertagespflegepersonen vorgesehen.