24.04.2020

Aktuelles

Kita-Regelungen jetzt erweitert

Notbetreuung gilt ab 27. April auch für viele weitere Berufsgruppen
Betreut werden soll nach wie vor in kleinen Gruppen.
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Die Landesregierung hat sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Fortsetzung und schrittweise Ausdehnung der Notfallbetreuung in Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege verständigt. Dies erfolgt unter Einhaltung von Hygieneerfordernissen und durch die Aufrechterhaltung von kleinen Gruppengrößen.

Sozialministerin Stefanie Drese verdeutlicht: „Die bisherige Kindernotbetreuung wird bis zum 26. April fortgesetzt. Ab 27. April wird die Notbetreuung auf weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen erweitert. Wir öffnen die Kitas gezielt und mit Augenmaß. Der Infektionsschutz aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung hat weiterhin obers­te Priorität.“

Über die bereits akzeptierten systemrelevanten Berufsgruppen hinaus gilt die Möglichkeit der Notfallbetreuung für Mitarbeiter
· der ambulanten Pflegedienste
· der veterinärmedizinischen Notfallversorgung,
· der Krankenkassen,
· der notwendigen Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe
· der Schwangerschaftskonfliktberatung
· der Beratungsstellen für Frauen- und Kinderschutz
· der sozialen Kriseninterventionseinrichtungen
· des Finanz- und Versicherungswesens
· des Flug- und Schiffsverkehrs
· der Kindertageseinrichtungen
· der Post- und Paketzustelldienste
· der Regierungen und Parlamente
· der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen
· im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur)
· der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe
· der Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur.

Außerdem gilt die neue Regelung für Lehrkräfte an Schulen, Hebammen, Rechtsanwälte und Kindertagespflegepersonen, soweit sie für das Funktionieren der kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind. Darüber hinaus können Kinder die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, bei denen mindestens ein Elternteil in einer systemrelevanten Berufsgruppe tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.