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Wassersport - Fast alles erlaubt
Die Wassersportler erwarten in dieser Saison einige Besonderheiten. Aus diesem Grund informierten Vertreter der Polizei, der Stadt und der BUGA GmbH über die Befahrbarkeit der Schweriner Gewässer. Auch im Jahr der Bundesgartenschau gelten auf der „Bundeswasserstraße” Schweriner See die üblichen Verkehrsregeln. Abgesehen von besonderen Liegeverboten in unmittelbarer Nähe der so genannten „Schwimmenden Brücke“ zwischen dem Franzosenweg und der Marstallhalbinsel, besteht allerdings grundsätzlich nicht die Absicht, den Verkehr auf dem Schweriner See noch stärker einzuschränken. Die Polizei werde sowohl auf dem BUGA-Gelände selbst als auch und auf dem Wasser präsent sein, um die Verkehrsregeln zu überwachen und Verstöße notfalls zu ahnden. Für das Befahren des Burgsees gilt eine besondere Erlaubnispflicht. Dies hat seine Ursache in den besonderen technischen und naturschutzrechtlichen Bedingungen in diesem Bereich. Die Wassertiefe betrage zum Teil lediglich 1,25 Meter und auf dem Seegrund befinde sich ein Fliess, um im Untergrund etwa noch vorhandene Schadstoffe an einer Freisetzung zu hindern. Auch seien die im Burgsee vorhandenen Biotope zu schützen. Daher ist es empfehlenswert, vor einer Befahrung des Burgsees die Untere Wasserbehörde zu kontaktieren. Das BUGA-Gelände darf nicht von der Wasserseite aus angefahren werden. Ein Sicherheitsdienst auf dem BUGA-Gelände werde das unerlaubte Anlegen an dem Ausstellungsgelände und unbefugtes Betreten untersagen. Die Vereine werden gebeten, besonders auf ihre Gastliegeplätze aufmerksam zu machen, damit diejenigen BUGA-Besucher, die auf dem Wasserweg nach Schwerin kommen, für die Dauer ihres Aufenthaltes eine Bleibe finden