13.03.2009

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Wassersport - Fast alles erlaubt

Fahrspaß auf Schweriner Seen auch während der BUGA möglich
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Die Wassersportler erwarten in  dieser Saison einige Besonderheiten.  Aus diesem Grund informierten  Vertreter der Polizei, der  Stadt und der BUGA GmbH über  die Befahrbarkeit der Schweriner  Gewässer. Auch im Jahr der Bundesgartenschau  gelten auf der  „Bundeswasserstraße” Schweriner  See die üblichen Verkehrsregeln.  Abgesehen von besonderen Liegeverboten  in unmittelbarer  Nähe der so genannten „Schwimmenden  Brücke“ zwischen dem  Franzosenweg und der Marstallhalbinsel,  besteht allerdings  grundsätzlich nicht die Absicht,  den Verkehr auf dem Schweriner  See noch stärker einzuschränken.  Die Polizei werde sowohl  auf dem BUGA-Gelände selbst  als auch und auf dem Wasser präsent  sein, um die Verkehrsregeln  zu überwachen und Verstöße notfalls  zu ahnden. Für das Befahren  des Burgsees gilt eine besondere  Erlaubnispflicht. Dies hat seine  Ursache in den besonderen technischen  und naturschutzrechtlichen  Bedingungen in diesem  Bereich. Die Wassertiefe betrage  zum Teil lediglich 1,25 Meter  und auf dem Seegrund befinde  sich ein Fliess, um im Untergrund  etwa noch vorhandene Schadstoffe  an einer Freisetzung zu hindern.  Auch seien die im Burgsee  vorhandenen Biotope zu schützen.  Daher ist es empfehlenswert,  vor einer Befahrung des Burgsees  die Untere Wasserbehörde zu  kontaktieren.  Das BUGA-Gelände darf nicht  von der Wasserseite aus angefahren  werden. Ein Sicherheitsdienst  auf dem BUGA-Gelände  werde das unerlaubte Anlegen an  dem Ausstellungsgelände und unbefugtes  Betreten untersagen.  Die Vereine werden gebeten, besonders  auf ihre Gastliegeplätze  aufmerksam zu machen, damit  diejenigen BUGA-Besucher,  die auf dem Wasserweg nach  Schwerin kommen, für die Dauer  ihres Aufenthaltes eine Bleibe finden