Stadt
Briefwahl hat begonnen
Die Briefwahllokale in Schwerin haben geöffnet. Sowohl im Erdgeschoss des Perzina-Hauses in der Wismarschen Straße als auch im Büro der Ortsteilvertretung in der Friesenstraße 29 können Wähler ihre Briefwahlunterlagen beantragen und auch gleich vor Ort wählen. Gebraucht wird dazu ein Ausweisdokument mit Lichtbild – also Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Geöffnet sind die Briefwahllokale Montag von 9 bis 16 Uhr, Dienstag von 9 bis 18 Uhr, Mittwoch von 9 bis 13 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr. Am Sonnabend, dem 15. Februar, sind die beiden Briefwahllokale von 9 bis 14 Uhr für die Wähler da.
Wer sich lieber direkt am Wahlsonntag auf den Weg machen möchte, findet die Adresse seines zuständigen Wahllokals auf dem Wahlbenachrichtigungsschein. Geöffnet haben alle Wahllokale am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr, so dass auch an diesem Tag genug Zeit für die Stimmabgabe bleibt.
Wichtig für die Bundestagswahl: Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme ist für die Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind.