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Riskantes (Frost-)Spiel
Glitzernde Eisflächen locken im Winter so manche Bürgerin und manchen Bürger aber vor allem Kinder auf zugefrorene Seen, Teiche und andere Gewässer.
Die Schweriner Feuerwehr appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht walten zu lassen. Das Betreten der Eisflächen der Gewässer im Gebiet der Stadt Schwerin geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr. Freigegebene Eisflächen sind im Stadtgebiet nicht ausgewiesen. Eltern und Erwachsene allgemein sollten im wahren Wortsinn mit gutem Beispiel voran gehen und Eisflächen erst dann betreten, wenn über Wochen Dauerfrost herrscht und die Eisdicke mindestens 15 cm beträgt. Kinder sind auf die Gefahren hinzuweisen, die beim Betreten der Eisflächen entstehen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Fläche mit Schnee bedeckt ist oder das Eis zu tauen beginnt. Eine Einschätzung über die Tragfähigkeit ist dann besonders schwierig.
Alljährlich kehren auch in Schwerin die Fälle wieder, bei denen Kinder und Erwachsene auf Eisflächen einbrechen und sich meistens nicht allein aus dieser Notlage befreien können. Die Folge eines Einbruchs ist erfahrungsgemäß eine lebensgefährliche Unterkühlung innerhalb weniger Minuten. Sollte es zu einem Unfall kommen und eine Person ist ins Eis eingebrochen, so sind folgende Regeln zu beachten:
- Sofort die Feuerwehr alarmieren! Dabei genau die Einbruchstelle beschreiben. Rettungskräfte müssen gegebenenfalls eingewiesen werden.
- Nach Möglichkeit muss der eingebrochenen Person geholfen werden. Dabei muss jedoch unbedingt auf die Eigensicherung geachtet werden.
- Das Eis bricht meist schon bei verhältnismäßig geringer Belastun gen an den Bruchrändern der Einbruchstelle ab. Der Einbruchstelle muss sich mit einer großen Auflagefläche genähert werden. Dabei kann man sich flach auf das Eis legen und wenn möglich eine Leiter, ein Brett oder ähnliches benutzen.
- Eingebrochenen Personen können geeignete Gegenstände, wie Stangen, Abschleppseile oder dicke Äste gereicht werden.