13.02.2009

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Bereits Frühzeitig mit der Materie befassen

4. Schweriner Erbrechtstage im Schloss wollen Vorurteile abbauen
Vererben und erben - aber wie? Oftmals weichen die eigenen Vorstellungen vom Modell des Gesetzgebers ab. Fotos: GIGAcollection
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Es ist oft so leicht dahergesagt: „Ich enterbe dich!”, „Mirsteht mein Pflichtteil zu!”, „Wir schenken euch zu unseren Lebzeiten schon etwas, damit ihr nach unserem Ableben auf der sicheren Seite seid.” oder „Ich schlage das Erbe aus!” Viele Menschen haben sich bislang nur vage mit den Dingen beschäftigt, die sich rund ums Vererben und Erben drehen. Genau da wollen die 4. Schweriner Erbrechtstage ansetzen, die noch bis zum 19. Februar im Festsaal des Schweriner Schlosses stattfi nden.

Vorurteile abbauen.

„Die eigenen Vorstellungen vom Vererben weichen oft weit von dem Modell ab, das der Gesetzgeber vorgesehen hat”, beschreibt Rechtsanwalt Sven Klinger, Vorsitzender der veranstaltenden Vereinigung für Erbrecht Mecklenburg- Vorpommern e.V., die Symtome des Informationsdefi zites. „Die Erbrechtstage sollen da einen gewissen Ausgleich schaffen und klären helfen, wie man möglichst zu seinem Wunschergebnis kommt.” Oftmals, so der Schweriner Fachanwalt für Erbrecht, würden stark verfestigte Vorurteile so manches Mal für Unverständnis und einen Vertrauens - verlust in den Rechtsstaat sorgen. Beisiele gefällig? Ein überlebender Ehepartner erbt als erster. Erst wenn dieser gestorben ist, erben die Kinder. „Das ist ein Irrglaube ”, stellt Klinger klar. „Selbst wenn der eine Ehepartner den anderen als Alleinerbe eingesetzt hat, können Kinder grundsätzlich trotzdem etwas verlangen.” Schenkungen zu Lebzeiten gehen automatisch aus der Erbmasse heraus. Auch hier muss der Fachmann intervenieren: „Schenkungen zu Lebzeiten werden in vielen Fällen dem Nachlass wieder hinzugerechnet.”

Richtig formulieren

Ich habe ein Testament verfasst. Nun ist im Falle meines Ablebens alles so geregelt, wie ich mir das vorstelle. „Nur, wenn die richtigen Formulierungen niedergeschrieben sind”, ergänzt Klinger und warnt vor Fehlern: „Der exakte Sprachgebrauch in einem Testament ist enorm wichtig. Außerdem stellt es auch nur einen Baustein beim Vererben dar. Es gibt schon noch so Einiges zu beachten.” Die 4. Schweriner Erbrechtstage sind vorrangig für Laien konzipiert. Klinger: „Die Referenten wollen die Leute für dieses schwierige Thema, das jedoch irgendwann in allen Familien vor der Tür steht, sensibilisieren und sie somit schon frühzeitig in ein sicheres Fahrwasser leiten.” So wird Klinger in seinem Vortrag „Das neue Erbrecht - Gewinner und Verlierer” am 17. Februar um 18 Uhr einen Überblick zu dem neuen Erbrecht geben, das vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Er geht desweiteren auf die voraussichtlichen Änderungen im Pfl ichtteilsrecht zur Reduzierung bis hin zum vollständigen Entzug des Pfl ichtteilsanspruches ein und erläutert die erheblichen Auswirkungen lebzeitiger Schenkungen des Erblassers auf die Ansprüche nach dem Eintritt des Erbfalls. Abschließend wird er auf die aktuelle und künftige Begünstigung der Miterben eingehen, die den Erblasser im Gegensatz zu anderen Miterben zum Teil über Jahre hinweg unentgeltlich gepfl egt haben. Wolfgang Schellenberger, Experte auf dem Gebiet der Erbschaftund Schenkungsteuer und Berater für die HS Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft in Schwerin, wird am 19. Februar um 18 Uhr zum Thema „Die Erbschaftsteuerreform – Fluch oder Segen?” referieren. Er wird unter anderem erläutern, wer künftig ab welchem Vermögen in welcher Höhe bei Eintritt des Erbfalls oder bei einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten mit einer Forderung des Staates rechnen muss und wer nicht. Dabei werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie das Vermögen zu Lebzeiten oder mit dem Versterben auf den Ehepartner, die nächste Generation oder sonstige Verwandte und Bekannte möglichst steuerfrei übertragen werden kann. Der Eintritt zu den Veranstaltungen der 4. Erbrechtssteuertage ist frei. Weitere Informationen sind unter Telefon (0385) 55 51 94 zu erhalten.