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17.03.2017

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Wer gesund lebt, wird belohnt

Dreimal profitieren: Grundbonus, Zusatzbonus und Gesundheitsbonus im AOK-Bonus-Wahltarif
Foto: AOK
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Wer langfristig gesund lebt, wird belohnt: Die Opens external link in new windowAOK bietet ihren Mitgliedern den Bonus-Wahltarif an.
Sie erhalten hierbei pro Jahr einen Grundbonus, der je nach Einkommen und Tarifklasse 80 Euro, 110 Euro oder 230 Euro beträgt.

Nach drei Jahren ohne ärztliches Rezept für Medikamente und ohne stationären Krankenhausaufenthalt gibt es das erste Mal sogar noch einen jährlichen Zusatzbonus (Höhe abhängig vom Tarif). Er wird nach dem dritten Teilnahmejahr nachträglich für die vergangenen drei Jahre abgerechnet. Ab dem vierten Jahr erhalten AOK-Mitglieder den Bonus jährlich, wenn sie weiterhin keine der oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen.
Und last but not least: die 70 Euro Gesundheitsbonus jährlich. Dieser lässt sich durch Vorsorge oder Fitness sichern.

Vorsorge heißt hier, diese kos­ten­lo­sen Angebote wahrzunehmen:
·??jährliche zahnärztliche Vorsorge
·??Krebsfrüherkennung (Frauen ab 20, Männer ab 45 Jahren)
·??alle zwei Jahre Gesundheits-Check-up 35 (ab 35 Jahren)
·??Tetanus- und Diphterie-Impfung oder Auffrischung (alle zehn Jahre)
·??Grippeschutz- und Pneumokokken-Impfung (ab 60 Jahren)

Oder wie wär‘s alternativ mit einem Sportabzeichen? Da gibt es diese Möglichkeiten:
·??Deutsches Sportabzeichen des Deutschen Sportbundes
·??Lauf- oder Walkingabzeichen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes
·??Schwimm-Abzeichen des Deutschen Schwimm-Verbandes
·??Radsportabzeichen oder Radtourenfahrt ab 40 Kilometer des Bundes Deutscher Radfahrer

Oder sich direkt im Test beweisen:
·??2-km-Walkingtest
·??PWC-Fahrrad-Ergometertest
·??IPN-Fahrrad-Ergometertest

Die Teilnehmer am Bonus-Wahltarif verpflichten sich, für jeden Arztbesuch, bei dem sie ein Rezept ausgestellt bekommen, sowie für jeden stationären Krankenhausaufenthalt einen pauschalen Selbstbehalt (je nach Brutto-Einkommen) zu erbringen. Die Selbstbeteiligung wird von dem jährlichen Gesamt-Bonus abgezogen. Nicht angerechnet werden aber unter anderem Arztbesuche ohne Rezept, Impfungen sowie Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft.

Jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres wird abgerechnet. Einsteigen in den Bonus-Wahltarif kann man immer zum Monatsbeginn. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.