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17.08.2018

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Warnhinweis auf der Packung

Auch rezeptfreie Schmerzmittel sollen nicht zu lange eingenommen werden
Immer genau lesen. Foto: Thomas_EyeDesign/gettyimages.com/UPD/akz-o
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Folgender Warnhinweis soll in Zukunft auf den Verpackungen frei verkäuflicher Schmerzmittel aufgedruckt werden: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben.“
Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der Opens external link in new windowUnabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), sagt: „Bei einer zu langen Einnahme oder zu hohen Dosierung können die Wirkstoffe mitunter lebensbedrohliche Nebenwirkungen haben. Möglich sind zum Beispiel Leber- und Nierenschäden sowie Magenblutungen.“

Von der Regelung betroffen sind Medikamente, die gegen leichte bis mäßig starke Schmerzen eingesetzt werden. Sie enthalten zum Beispiel die Wirkstoffe Acetylsalicylsäure (ASS), Paracetamol, Ibuprofen oder Diclofenac. Eine Studie des Robert-Kochs-Instituts aus dem Jahr 2013 zeigt: In Deutschland verwendet fast jeder zweite Erwachsene innerhalb von vier Wochen mindes­tens einmal Medikamente gegen Schmerzen, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind.

In den Packungsbeilagen wird in der Regel empfohlen, die Mittel ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat nicht länger als vier Tage anzuwenden. Doch nicht allen Anwendern ist diese Empfehlung bekannt. Der Warnhinweis auf der Verpackung soll helfen, dies zu ändern.

Für die Hersteller gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren. „Umso wichtiger ist es, dass Anwender, die frei verkäufliche Schmerzmittel ohne ärztliche Rücksprache einnehmen, selbst daran denken, zuvor die Packungsbeilage zu lesen“, sagt Schenkel. „Lassen Sie sich beim Kauf vom Apotheker zudem über die richtige Einnahme, die Risiken und Nebenwirkungen beraten.“ Eine abweichende Einnahme sollte nur auf Anweisung eines Arztes erfolgen.

Was können Personen tun, die einen zu hohen Gebrauch der Medikamente bei sich selbst oder Menschen in ihrem Umfeld beobachten? „Bei frei verkäuflichen Schmerzmitteln kann der Entzug in der Regel schlagartig erfolgen und ambulant oder stationär durchgeführt werden. Zuvor sollten Betroffene sich von einem Arzt beraten lassen“, sagt Schenkel. Zu den möglichen Entzugserscheinungen zählen Kopfschmerzen, Übelkeit, Schlafstörungen und Unruhe. „Üblicherweise verschwinden die Beschwerden jedoch nach einigen Tagen.“