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12.02.2013

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Im Alter gut beraten sein

Gesundheitskasse informiert zu Neuerungen in der Pflege-Gesetzgebung / Pflegetag am 20. Februar
foto: ccvision
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Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben den Jahreswechsel besonders aufmerksam verfolgt, denn zum 1. Januar 2013 sind die Regelungen der jüngsten Pflegereform in Kraft getreten. Geändert hat sich einiges, vor allem für Demenzkranke. Für sie soll die Reform bessere Leistungen bewirken. „Seit Januar erhalten Demenzkranke, die keiner der drei Pflegestufen zugeordnet sind, die also Pflegestufe 0 haben, zusätzlich zu ihrem Betreuungsgeld auch Geld- oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung“, informiert AOK-Niederlassungsleiterin Katrin Stancak. Weitere Neuerungen helfen, den Alltag zu erleichtern. So können Pflegebedürftige und Demenzkranke jetzt neben den bisherigen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch häusliche Betreuung in Anspruch nehmen. Das gilt auch mit Pflegestufe 0. Darüber hinaus soll die ambulante Pflege flexibler werden: Pflegedienste können ab sofort auch Vergütungen nach Zeit vereinbarten statt der bisherigen Bemessung nach Leistungskatalog. Ambulanten Pflegedienste sind zudem angehalten, auch den erweiterten Bedürfnissen demenz-
kranker Patienten gerecht zu werden. Für entsprechende Modellvorhaben werden bundesweit Gelder bereitsgestellt.
Ziele der Reform außerdem: Ambulant betreute Wohngruppen, also Wohngemeinschaften von regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftigen, werden besonders gefördert und die medizinische Versorgung in Pflegeheimen soll verbessert werden.
Finanziert werden die neuen Leistungen durch höhere Versicherungsbeiträge. Ab Januar 2013 steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,2 - 2,3 Prozent) des Bruttoeinkommens. Anreiz für eine zusätzliche private Pflege-Vorsorge soll ein staatlicher Zuschuss von jährlich 60 Euro sein, der bei Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung mit mindestens 10 Euro Beitrag im Monat fällig wird. Für solch eine Versicherung  dürfen Versicherer keine Gesundheitsprüfung verlangen. Leistungsanspruch besteht nach 5 Jahren Wartezeit. Bereits bestehende private Pflegezusatzversicherungen werden jedoch nicht bezuschusst.
Im umfassenden AOK-Pflegeportal auf www.aok.de/pflege werden die Inhalte der Pflegereform ausführlich beleuchtet. Persönliche Nachfragen beantworten ebenso gern die Mitarbeiter im Service-Center am Grünen Tal oder am Marienplatz. Einen umfassenden Einblick ins Feld der Pflegeberufe erhält man übrigens am 20. Februar beim landesweiten Aktionstag „Berufswahl Pflege – Deine Chance in MV“. Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und Kommunen werben an diesem Tag für eine Berufsausbildung in der Pflege.
Service-Telefon AOK Nordost (0800) 265080-41044.
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