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Für Impfpflicht
Der Präsident der Ärztekammer M-V, Dr. Andreas Crusius, spricht sich für die Impfpflicht aus. Um einen sicheren Schutz vor Masern-Infektionen zu erzielen, sollten alle Kinder zweimal mit einem Masern-, Mumps- und Röteln-Impfstoff (MMR) geimpft werden – zuerst zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat, dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Erwachsenen werde eine einmalige MMR-Impfung empfohlen – zumindest für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Masern-Impfung oder mit nur einer Masern-Impfung.