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Ein Impuls schafft Wohlbefinden
Die meisten Klienten glauben erst, was die Eheleute Hoffmann ihnen vom Effekt des vitametischen Impulses erzählen, wenn sie es am eigenen Leib erfahren haben. Und von denen gibt es seit der Praxiseröffnung vor mittlerweile sieben Jahren viele zufriedene in und um Schwerin. „Oft hören Menschen von uns über Freunde oder Nachbarn, denen wir bereits helfen konnten, und lassen sich dann ebenso gern überzeugen“, erzählt Jana Hoffmann von der Mundpropaganda, die sie ganz ohne großartige Werbung zu einer festen Instanz gemacht hat. Sie und ihr Mann hatten sich kurz nach der Jahrtausendwende am anerkannten Bildunsginstitut für Vitametik in dieser Kunst der ganzheitlichen Gesundheitspflege ausbilden lassen. Denn so einfach die Anwendung wirkt, so viel steckt tatsächlich dahinter: Ein sanfter Impuls seitlich der Halsmuskulatur löst nicht nur typische Verspannungen im Nackenbereich, sondern animiert davon ausgehend Muskelstränge im gesamten Körper, sich tief zu entspannen. Nach der Impuls-Gabe folgt eine zwanzigminütige Ruhezeit, in der die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiv werden. Im Ergebnis können die Nervenbahnen ihre Informationen wieder ungehindert zum Gehirn transportieren; Fehlhaltungen des Körpers, die die Verspannungen ausgleichen mussten, werden behoben. „Das Prinzip ist so einfach wie erfolgreich“, beschreibt Frank Hoffmann. „Durch Stress und ständig hohe Ansprüche an den eigenen Körper im Alltag wird die Verspannung zu einem Normalzustand, der sich auf weite Bereiche, auch auf das psychische Befinden, auswirkt und das ganz normale Funktionieren des Körpers gar nicht mehr zulässt. Das kehren wir wieder um.“ Vitametik kann eingesetzt werden bei allen stress- bzw. verspannungsbedingten Zuständen, wie z.B. Beckenschiefstand/Beinlängendifferenz, Rückenbeschwerden, Bandscheibenvorfällen, Hals- und Nackenproblemen, Kopfschmerzen/Migräne, Schwindel oder Tinnitus. „Dabei ersetzt die Vitametik nicht die Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker“, so Hoffmann. „Laufende ärztliche Behandlungen und Anordnungen sollten weitergeführt, künftige nicht hinausgeschoben oder unterlassen werden.“