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19.01.2018

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Durchgehend versichert

Wenn man von der einen gesetzlichen Krankenkasse in die andere wechselt
Die Formalitäten sind schnell erledigt. Foto: kupicoo/gettyimages.com/akz-o
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Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern Leistungen an, die über die vorgeschriebene medizinische Versorgung hinausgehen (so genannte Satzungsleistungen).
Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), erläutert: „Versicherte haben das Recht, eine Kasse zu wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen entgegenkommt. Bei einem Wechsel müssen sie jedoch Bindungs- und Kündigungsfristen beachten.“

In Deutschland gibt es über 100 gesetzliche Krankenkassen. „Sie alle übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die im gesetzlichen Leistungskatalog festgelegt sind“, sagt Morris. Dennoch gibt es Unterschiede: Einige Kassen erheben geringere Beiträge, andere bieten Bonusprogramme und fördern gesundheitsbewusstes Verhalten, zum Beispiel die Teilnahme an Präventivkursen oder Check-ups. „Bevor Sie wechseln, sollten Sie sich darüber klar sein, was sie von Ihrer neuen Krankenkasse erwarten. Wenn Sie mindestens 18 Monate Mitglied in Ihrer aktuellen Krankenkasse sind, können Sie grundsätzlich unproblematisch in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und sind nicht an die 18 Monate gebunden“, erläutert Morris.

Wurde ein Wahltarif abgeschlossen, gelten eventuell andere Fristen. Im Zweifel bei der Kasse nachfragen.
Wie funktioniert der Wechsel? Eine formlose schriftliche Kündigung bei der alten Krankenkasse reicht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Innerhalb von 14 Tagen erhält der Versicherte eine Kündigungsbestätigung. Diese muss er mitsamt einem Aufnahmeantrag an die neue Kasse senden. Die stellt daraufhin eine Mitgliedsbescheinigung aus, die der alten Krankenkasse vorgelegt werden muss.
Die neue Krankenkasse muss den Versicherten aufnehmen – unabhängig von seinem Alter oder Gesundheitszustand. Der Versicherungsschutz ist bei einem Wechsel von einer gesetzlichen Kasse in eine andere nicht gefährdet. Wenn der Vertrag mit der neuen Kasse nicht oder verspätet zustande kommt, bleibt man bei der aktuellen versichert.

Die Opens external link in new windowUnabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät bei Fragen zu diesem Thema neutral und kos­tenlos unter der Telefonnummer 0800/0117722.