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14.10.2016

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Ab dem 1. Januar Pflegegrade

BARMER GEK informiert über das Pflegestärkungsgesetz II
Mit dem neuen Gesetz werden alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Foto: Barmer GEK
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Ab dem 1. Januar 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II. Simone Borchardt, Regionalgeschäftsführerin der Opens external link in new windowBARMER GEK, sagt: „Viele Versicherte sind noch verunsichert und wissen  nicht genau, was sich persönlich für jeden Einzelnen verändern wird.“
Mit diesem Gesetz werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit gleichzeitig Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beziehungsweise Pflegepersonen eingeführt.
Mit dem neuen System wird es auch neue Begutachtungsrichtlinien geben. Erstmals werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt – unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen.

Die bisherigen Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Entscheidend für die Zuordnung zu einem Pflegegrad wird der Grad der Selbstständigkeit in den oben genannten Bereichen sein. Es wird gesetzliche Übergangsregelungen geben, für Personen die bereits Pflegeleistungen beziehen, so muss sich niemand Sorgen machen. Dabei wird sichergestellt, dass niemand geringere Leistungen erhält als zuvor.
Als Faustformel gilt: Pflegebedürftige mit vorwiegend körperlichen Einschränkungen steigen automatisch um eine Stufe (also von Pflegestufe 2 in den Pflegegrad 3), Pflegebedürftige mit geistigen Einschränkungen steigen um zwei Stufen.

„Natürlich stehen wir unseren Kundinnen und Kunden auch beratend in unserer Geschäftsstelle am Marienplatz 3 oder telefonisch zur Seite“, betont Borchardt. Viele weitere Informationen sind auch auf der Website der BARMER GEK nachzulesen.