13.11.2015

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Teilhabepaket nachgefragt

Bildungskarte beantragen, Leistungen auch für Flüchtlinge
Auch der Besuch einer Musikschule wird gefördert. Foto: Robert Kneschke/Fotolia
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Die Opens external link in new windowBildungskarte ist für Eltern und andere Erziehungsberechtigte in Schwerin der bevorzugte Weg, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Mit der Karte im Kreditkartenformat  können sie einsehen, wie viel Geld und welche Leistungen ihren Kindern zustehen und diese Leistungen auf der Karte verbuchen lassen. Seit Einführung im April 2014 wurden fast 4.000 dieser Plastikkarten ausgegeben.

Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es für:•??Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kita, Schule und Hort•??Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von monatlich zehn Euro•??Nachhilfeunterricht•??Aufwendungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten•??Schulbedarf in Höhe von jährlich 100 Euro•??Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Eltern, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag erhalten, aber auch Flüchtlinge, denen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen.Den Vordruck für die Antragsstellung erhalten Eltern auch online.