12.12.2014

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Mehr Sicherheit für die Gäste beim Restaurantbesuch

Das SUBZ schult Gastronomen zum Thema Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Wolfgang Ehrenhardt, Geschäftsführer des SUBZ Foto: SN Live
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Allergiker und Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten dürfen sich auf den morgigen Sonn­abend freuen. Für viele von ihnen war der Restaurantbesuch – sei es in der Freizeit, in der Mittagspause oder im Urlaub – bislang problematisch, bekamen sie doch häufig nur unzureichende Informationen zu Allergenen oder für sie unverträgliche Zutaten in den angebotenen Speisen.

Aber was hat dies mit dem morgigen 13. Dezember zu tun? An diesem Datum wird sich für diese Menschen endlich etwas ändern, denn es tritt dann – nach einer zweijährigen Übergangsphase – die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung  EU 1169/2011 in Kraft.

Damit müssen erstmals auch Gastronomen aller Sparten potentiell allergene Zutaten ihrer Gerichte in der Speisekarte oder auf ihrem Buffet verbindlich und zuverlässig kennzeichnen. Dies gilt laut Gesetz für insgesamt 14 Substanzen. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Kennzeichnung wurden durch die EU-Kommission umfangreiche Regelungen erlassen, die von den Gastronomen strikt einzuhalten sind.

Für die Gastronomen bedeutet dies eine große Herausforderung, aber auch eine Chance, neue Gäste zu gewinnen, haben doch 40 Prozent aller Deutschen Lebensmittelunverträglichkeiten. Zudem werden Restaurantbesuche überwiegend mindestens zu zweit, häufig auch in größerer Runde geplant, und bei der Auswahl des Lokals richtet man sich meistens nach den Bedürfnissen der Person mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Dieses hat eine Studie des Deutschen Asthma- und Allergikerbundes ergeben.

Da alle Arbeitsbereiche in einem Gastronomiebetrieb in das Allergenmanagement zur Umsetzung der neuen Verordnung einbezogen sind, ist künftig zusätzliches Grundwissen zum Thema Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergenmanagement notwendig.
Wolfgang Ehrenhardt, Geschäftsführer des Öffnet externen Link in neuem FensterSchweriner Umschulungs- und Bildungszentrums e. V. (SUBZ), sagt: „Das SUBZ bietet bei der Umsetzung der neuen EU-Verordnung den Gastronomen neue Wege in der Weiterbildung sowie kompetente und fachkundige Unterstützung an.“

Ein Präsenzseminar, in dem alle relevanten Informationen zur neuen Verordnung sowie zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergenmanagement vermittelt werden, findet am 12. Januar 2015 von 9 bis 14.30 Uhr statt. Weitere Termine für Tagesseminare á sechs Stunden finden bei Bedarf im ersten Quartal 2015 jeweils montags statt. Die Unkosten betragen inklusive Teilnehmerunterlagen 75 Euro.
Neu ist die Möglichkeit, sich das Thema in zwei Modulen in einem Online-Lernangebot mit je zwei Stunden am eigenen PC zu erschließen. Damit bietet das SUBZ neue, moderne Wege für die Mitarbeiterschulungen, die zeit- und aufwandssparend sind und dennoch den direkten Kontakt zum Referenten bieten. „Die Termine für das Online-Lernangebot erfragen Sie bitte im SUBZ. Die Kosten betragen pro Modul 39 Euro und bei Buchung beider Module 75 Euro“, sagt Ehrenhardt.