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Urlaubszeit ist Reisezeit
Wie jedes Jahr zieht es viele Urlauber ins Ausland. Herr Hegewald, wie ist es, wenn der Reiseveranstalter auf Grund gestiegener Kerosinkosten einen höheren Reisepreis verlangt?
Es kommt darauf an, wie der Vertrag aussieht und zu welchem Zeitpunkt die Preiserhöhung geltend gemacht wird. 20 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin kann der Reiseveranstalter keine Preiserhöhung mehr verlangen; das wäre unwirksam. Ansonsten kann der Reiseveranstalter eine Preiserhöhung nur vornehmen, wenn dies vertraglich konkret vorgesehen war.
Welche Rechte hat der Urlauber, wenn er den neuen, erhöhten Reisepreis nicht zahlen kann?
Wenn die Erhöhung des Reisepreises mehr als 5 Prozent beträgt, kann der Urlauber vom Vertrag zurücktreten. Er kann sogar vom Reiseveranstalter die Teilnahme einer mindestens gleichwertigen Reise ohne Mehrkosten verlangen, vorausgesetzt, der Reiseveranstalter kann eine solche Reise anbieten.
Was passiert, wenn ich beruflich verhindert bin und die Reise nicht antreten kann? Kann dann ein Freund oder Bekannter die Reise für mich übernehmen?
Ja, der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dieser sogenannten Vertragsübertragung zuzustimmen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Ersatzreisende den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Was besondere Reiseerfordernisse sind, wird vom Gesetz nicht definiert. Praktisch findet das deshalb keine Anwendung, weil dem Reiseveranstalter darüber jegliche Kenntnisse fehlen.
Hat man einen Schmerzensgeldanspruch, wenn die Reise vom Veranstalter vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird?
Ich hoffe nicht, dass so etwas einem Reisenden je widerfahren wird. In diesem Falle kann er aber wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Geldentschädigung verlangen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu beachten, dass der Reisende unverzüglich seine Ansprüche gegenüber dem Reisever-anstalter geltend machen muss, spätestens aber bis ein Monat nach Beendigung der Reise. Nach Ablauf dieser Frist sind die Ansprüche verwirkt.
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