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Unterstützung von Angehörigen Demenzerkrankter durch Informationen
Demenzerkrankte können durch krankheitsbedingte Veränderungen im Gehirn ihren Alltag immer weniger allein gestalten und bewältigen. Die Begleitung durch die Angehörigen und Bezugspersonen bestimmt das Leben eines Demenzerkrankten erheblich. Durch das Wissen über die Erkrankung, durch Informationen über den Verlauf von Demenzerkrankungen und durch eine bewusste Gestaltung des Alltagslebens durch die Angehörigen wird das Zusammenleben mit einem Demenzerkrankten erleichtert. Im Hintergrund steht die Erkenntnis, dass nur die Umwelt sich auf den Erkrankten einstellen kann. Der Betroffene selbst ist krank und nicht in der Lage bewusste Veränderungen herbeizuführen.
Es ist förderlich, wenn ein Demenzkranker solange wie möglich in der vertrauten Umgebung leben kann. Dazu sollte die individuelle Förderung durch Ergotherapie, Physiotherapie oder Logotherapie - immer abhängig von der Form der Demenzerkrankung - hinzukommen. Auch Anregungen durch Betreuungsgruppen oder Tagespflegen sind wünschenswert. So können vorhandene Ressourcen erhalten bleiben, die in der Häuslichkeit kaum angesprochen werden (Koordination, Bewegung, Anregung durch Gruppenaktionen wie Spiele, Singen; Kegeln etc.).
Das Zentrum Demenz bietet nun erstmals in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen einen Kurs für Angehörige an, der über 11 Termine geht. Im Kurs werden so einerseits Wissen vermittelt, Informationen gegeben und Alltagshilfen aufgezeigt, andererseits kommen aber auch die teilnehmenden Angehörigen miteinander in Kontakt und können ihre Erfahrungen einbringen und teilen.
Der Kurs beginnt am 4. Mai im Zentrum Demenz, Gartenhöhe 6 b in Schwerin. Eine Anmeldung ist unter Tel. Nr. 52133818 erforderlich. Es ist nach Anmeldung auch möglich, dass der Erkrankte während der Zeit der Schulung durch geschulte Ehrenamtlich in der Häuslichkeit oder im Zentrum Demenz betreut wird. Die Abrechnung erfolgt über die zusätzlichen Betreuungsleistungen, die viele Demenzerkrankten durch das Pflegeversicherungsgesetz in Anspruch nehmen können.