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Landtag wählen – so geht‘s
Genau wie bei der Bundestagswahl haben die Bürger zur Wahl unseres Landesparlaments zwei Stimmen: Auf der linken Seite des Stimmzettels können sie mit ihrer Erststimme einen Direktkandidaten ankreuzen, mit der Zweitstimme (rechte Seite auf dem Zettel) entscheiden sie sich für die Landesliste einer Partei.
Die beiden Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden. Wer will, darf auch nur auf einer Seite sein Kreuz machen.
Nicht überall im Land stehen die selben Kandidaten zur Wahl. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 36 Wahlkreise (in Schwerin sind es die Wahlkreise 8 und 9), und damit ebenso viele unterschiedliche Stimmzettel, zumindest was die linke Seite mit den Direktkandidaten betrifft. Somit soll sichergestellt werden, dass auf jeden Fall mindestens ein Abgeordneter pro Wahlkreis im Landtag vertreten ist. Die 36 Gewinner in den Wahlkreisen ziehen nämlich auf jeden Fall ins Parlament ein.
Nach der Anzahl der Zweitstimmen pro Liste (die rechte Seite auf dem Zettel) berechnet sich jedoch die Verteilung der insgesamt 71 Sitze im Landtag. (Eine Besonderheit wären so genannte Überhangmandate: Wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Kandidaten ins Parlament bringt, als ihr Sitze zustehen, wird die Anzahl der Gesamtsitze im Landtag aufgestockt. Überhangmandate hat es in MV bisher aber noch nie gegeben.) Wie bei der Bundestagswahl gilt übrigens die Fünf-Prozent-Hürde: Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen kommen nicht in den Landtag.
Der Landeswahlausschuss unter dem Vorsitz der Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes hat für die Landtagswahl am Sonntag, 4. September, 17 Landeslisten mit insgesamt 304 Bewerbern zugelassen.
www.wahlen-mv.de