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Chance für einen Neuanfang
Frau Plischkaner, was können Sie uns zur Entwicklung der Insolvenzverfahren in Deutschland sagen?
Es ist zu unterscheiden zwischen Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen. Bei den Unternehmensinsolvenzen gab es laut Creditreform im Jahr 2010 einen leichten Rückgang auf etwa 32.100 Verfahren. Bei den Verbraucherinsolvenzen ist weiterhin ein Anstieg zu verzeichnen, laut Creditreform machten im vergangenen Jahr etwa 111.800 Deutsche von der Privatinsolvenz Gebrauch.
Was könnte die Ursache für den Anstieg der Verbraucherinsolvenzen sein?
Ein Großteil von Verbraucherinsolvenzen kann mit dem Verlust des Arbeitsplatzes erklärt werden. Im Zusammenhang mit den gestiegenen Ausgaben für Wohnung, Gesundheit, Altersvorsorge, aber auch dem gestiegenen Konsumverhalten (Zunahme von Verbraucherkrediten), besteht das Risiko von Zahlungsunfähigkeit.
Wie läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab?
Als erster Schritt zum schuldenfreien Leben muss ein sogenanntes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Erst wenn dieses scheitert, kann beim Amtsgericht der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden.
Kann jeder die außergerichtliche Schuldenbereinigung durchführen?
Nein, das dürfen nur hierzu berechtigte Stellen, z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Schuldnerberatungsstellen. Nur diese können die für das Verbraucherinsolvenzverfahren benötigte Bescheinigung über das Scheitern des Schuldenbereinigungsverfahrens ausstellen.
Was beinhaltet das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren?
Zunächst wird allen Gläubigern ein Vorschlag zur Tilgung der Schulden gemacht, der sogenannte Schuldenbereinigungsplan. In der Regel beinhaltet der Plan sämtliche Gläubiger, deren Forderungen, die Höhe und die Dauer der monatlichen Ratenzahlungen des Schuldners. Verfügt der Schuldner über kein pfändbares Einkommen, dann werden den Gläubigern Raten in Höhe von 0,00 EUR (Nullplan) angeboten. Alternativ kann auch eine Einmalzahlung als Tilgung der Schulden vorgeschlagen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Geld von dritter Seite zur Verfügung gestellt wird. Beispiel: Sie haben 50.000,00 EUR Schulden und bieten den Gläubigern eine einmalige Zahlung von 10.000 EUR, die von den Eltern gezahlt wird. Nehmen alle Gläubiger den vorgeschlagenen Plan an, so sind die Schulden nach Bezahlung der jeweiligen Raten getilgt. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren erübrigt sich dann.
Gelingt die außergerichtliche Schuldenbereinigung oft?
Erfahrungsgemäß scheitern die außergerichtlichen Verfahren durch Ablehnung der Gläubiger, was oft an dem zu geringen Tilgungsangebot liegt.
Nach dem Scheitern der Schuldenbereinigung erfolgt der Antrag bei Gericht.Was passiert dann?
Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Treuhänder (vergleichbar mit dem Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren – Unternehmensinsolvenz). Die Gläubiger werden durch den Treuhänder aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Den Gläubigern ist es verboten, ihre Forderungen außerhalb des Verfahrens durchzusetzen. Pfändbares Vermögen und Einkommen wird durch den Treuhänder zur Insolvenzmasse gezogen. Aus der Insolvenzmasse werden zunächst die Kosten des gerichtlichen Insolvenzverfahrens (Gerichtskosten, Vergütung des Treuhänders) gezahlt. Der Rest wird nach Quote auf die Gläubiger verteilt.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in der Regel nach 1 bis 3 Jahren abgeschlossen, danach beginnt die Wohlverhaltsperiode. Diese endet sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In dieser Zeit muss sich der Schuldner „wohl“ verhalten, u. a. dem Treuhänder unaufgefordert Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitteilen. Nach sechs Jahren kann das Gericht dann die Restschuldbefreiung erteilen.
Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Alle Schulden sind mit Beschluss des Gerichts erloschen, dies gilt jedoch nur für Altschulden, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits bestanden. Es ist also eine echte Chance für einen wirtschaftlichen Neustart.
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