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ZUVERLÄSSIGER DIENSTLEISTER
Der Winter 2009/2010 hat vielen Menschen zu schaffen gemacht. So haben sich viele Passanten auf glitschigen oder vereisten Gehwegen verletzt.
Die Schweriner Straßenreinigungssatzung sagt aus, dass die Schnee- und Glättebeseitigung von Gehwegen oder verkehrsberuhigten Straßen den Eigentümern der anliegenden Grundstücke obliegt.
Als für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite, heißt es in Paragraf 4, gilt in der Regel eine Breite von 1,50 Metern. Laut Satzung ist „... gefallener Schnee in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20 Uhr gefallener Schnee bis 7 Uhr des folgenden Tages zu entfernen ...” Werden diese Pflichten durch die Haus- oder Grundstückseigentümer nicht erfüllt, haften diese für daraus entstandene Personen- oder Sachschäden. Das muss nicht sein! Wenn man der Straßenräumpflicht nicht nachkommen kann oder will, kann man die Aufgabe - inklusive Haftbarkeit - auch an Dritte vergeben. Christian Feichtinger, Geschäftsführer des HDS Haus- und Dienstleistungsservice, ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die zuverlässige Beseitigung von Schnee und Eis geht. „Unsere Mitarbeiter sind bei Bedarf und je nach Witterungslage bereits kurz nach Mitternacht mit ihrer Räumtechnik im Einsatz. Angefordert können sie sowohl von Privat- als auch von Firmenkunden werden.”
Wer also nur die schönen Seiten des Winters genießen will, sollte bei HDS anrufen.
HDS HAUS- UND DIENST-
LEISTUNGSSERVICE
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