14.05.2013

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Abrechnung übers Web

Neue Bildungskarte soll Teilhabe für Leistungsempfänger entkomplizieren
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Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es sie schon, in der Landeshauptstadt soll sie – entsprechend lautet ein Vorschlag der Stadtverwaltung – bald kommen: die Bildungskarte zur Nutzung des gesetzlichen Bildungs- und Teilhabepakets. Auf der Chipkarte würden die für bedürftige Kinder übernommenen Vereinsbeiträge, Kosten für Mittagessen, Klassenfahrten, Schülerbeförderung oder Lernförderung unkompliziert elektronisch abgerechnet, heißt es in der Begründung. Bislang gestalte sich die Inanspruchnahme der Paket-Leistungen für viele Berechtigte zu bürokratisch.
Auf der Chipkarte werden die bewilligten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets auf ein virtuelles Konto gutgeschrieben. Von dort können sie unmittelbar von einem Leistungserbringer, zum Beispiel einem Sportverein oder einem Essenanbieter, abgefordert werden. Die Kostenabrechnung erfolgt schließlich zwischen Leistungsanbieter und dem Amt für Soziales und Wohnen. Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass das Abrechnungsverfahren zurzeit sowohl für die Leistungserbringer als auch für die Verwaltung sehr zeitintensiv und personell aufwendig ist. Mit der Bildungskarte wäre es hingegen möglich, alle zu erstattenden Kosten über ein Internet-System abzurechnen. Und auch für Kinder und Eltern brächte die Bildungskarte Vorteile: Ein Kurzausflug könnte einfach über die Schulsekretärin bearbeitet werden – die Schule würde die Kosten direkt vom virtuellen Konto des Kindes einziehen.
Leistungen aus dem Bildungs- und  Teilhabepaket kommen allen Kindern und Jugendlichen zugute, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Kindergeldzuschlag erhalten – der Antrag wird im Stadthaus gestellt und ist ganz einfach.