12.05.2026

Stadt

Noch schöner flanieren

Stadt hat die Fußgängerzone zwischen Dom und Schlachtermarkt erweitert
Neue Schilder weisen auf die Neuordnung hin.
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Schweriner und Schwerin-Besucher flanieren jetzt noch schöner. Die Stadt hat die Fußgängerzone um einen weiteren Teilbereich erweitert. Ein Stück der Puschkinstraße zwischen dem Markt und der Friedrichstraße sowie Domhof und Domstraße, die beide zum Schlachtermarkt führen, ist damit Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. 

Die Ausweitung der Fußgängerzone soll Einzelhandel und Gastronomie zugute kommen. Vor allem die Außengastronomie könnte von der neuen Regelung profitieren. Kfz-Verkehr ist nur noch für Anlieger und Lieferverkehr erlaubt. Die Lieferzeiten sind wie in der übrigen Fußgängerzone auf die Zeit von 7.30 bis 10 Uhr und von 18 bis 20 Uhr beschränkt. Durch die Einrichtung der Fußgängerzone muss auch die Zufahrt für den Parkplatz an der Domstraße neu geregelt werden. Der Parkplatz ist nur noch über den Großen Moor/Schlachterstraße erreichbar, sechs Parkflächen im Bereich Domhof entfallen.

Der Marktplatz ist künftig für Kfz nur über die Bischofstraße und die Straße Am Dom zu erreichen und auch in dieser Richtung wieder zu verlassen. 

www.schwerin.de