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Weihnachtsfeier für die Kleinen
Auch in diesem Jahr kommt bei der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft der Weihnachtsmann: Kinder bis sieben Jahre, die bei der SWG wohnen, können von ihren Eltern für die Kinderweihnachtsfeier angemeldet werden.
Wie und wann – darüber wird rechtzeitig in Aushängen an den Haustafeln der Aufgänge informiert.
Die Weihnachtsfeiern, die in zwei Nachbarschaftstreffs stattfinden, sind einer von mehreren Beiträgen, das Wohnen bei der SWG für alle Generationen attraktiv zu machen. Für die größeren Kinder ab sieben Jahren gibt es beispielsweise die Ferienfreizeiten im Sommer.
Die Kinderweihnachtsfeiern haben bei der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft schon seit Jahren Tradition. Und klar, dass es beim Besuch des Weihnachtsmanns für jeden auch ein kleines Geschenk gibt.