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13.09.2019

Doc aktuell

Mundhygiene für die Jüngsten

Zahnmedizinische Prävention wird jetzt deutlich eher von der Krankenkasse übernommen
Zahnprobleme können schon früh auftreten.
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Seit Kurzem können sich gesetzlich versicherte Eltern bereits ab dem sechsten Lebensmonat ihres Kindes vom Zahnarzt zur Pflege und Gesunderhaltung der ersten Zähne beraten lassen. Dabei bekommen sie Tipps und praktische Anleitung zur Mundhygiene beim Kind. Zugleich erfahren sie Wissenswertes zur zahnschonen­den Ernährung und deren Rolle bei der Entstehung von Krankheiten an Zähnen und im Mund.

Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V), Wolfgang Abeln, erläutert den Hintergrund: „Der nunmehr gesetzlich verankerte Anspruch auf diese neuen Leistungen zur zahnärztlichen Früherkennung sichert endlich, dass die regelmäßige Vorsorge und Betreuung durch den Zahnarzt mit dem Durchbruch der ersten Zähne beginnt. Zudem lässt sich frühkindliche Karies spürbar reduzieren, indem auf die entsprechend vorbereiteten Zähne gezielt und systematisch Fluoridlack aufgetragen wird. Diese Leistungen können regelhaft nur in einer Zahnarztpraxis durchgeführt werden.“

Zuvor setzte die zahnmedizinische Prävention erst im dritten Lebensjahr ein. Deshalb hatte sich die Zahnärzteschaft seit Langem für die Notwendigkeit von früher beginnenden Untersuchungen stark gemacht, um Zahnerkrankungen zu vermeiden beziehungsweise rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Dabei geht es besonders bei den Jüngsten um die Verhinderung der Nuckelflaschenkaries. Frühkindliche Karies gilt als häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter.

Mit den neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss kürzlich beschlossen hat, bekommt nun jeder eine echte Chance, die eigenen Zähne lebenslang gesund zu erhalten. Eltern sollten diese Angebote zur Untersuchung und Beratung im Interesse ihres Kindes nutzen und sich gemeinsam beim Zahnarzt vorstellen.

Bis zum vollendeten 33. Lebensmonat des Kindes können drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen werden.