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18.05.2018

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In besonderen Lebenslagen

Landesprogramm Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
Die Familienhebammen unterstützen Eltern kostenlos. Foto: Kzenon, Fotolia
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Seit 2008 betreuen in MV Fami­lien­hebammen sowie Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Familien in besonderen Lebenslagen und unterstützen sie ab der neunten Lebenswoche bis zum Ende des ersten Lebensjahres ihres Kindes. Das Sozialministerium fördert dieses Landesprogramm mit jährlich 500.000 Euro.

Sozialministerin Stefanie Drese wirbt anlässlich dessen zehnjährigen Bestehens bei jungen Familien, die Hilfen zu nutzen: „Ein Kind bringt seinen Eltern Freude. Gleichzeitig sind damit aber auch viele Veränderungen im Zusammenleben verbunden. Das kostenlose Angebot (…) hilft jungen Familien, in belastenden Lebenssituationen gut begleitet durch den neuen Alltag mit Kind zu steuern und größere Klippen sicher zu umschiffen.“

Das Opens external link in new windowLandesprogramm Familienhebammen existiert unabhängig von der Bundesstiftung Fonds Frühe Hilfen, aber es gibt Vernetzungen und Kooperationen. Ziel aller Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen ist es, jungen Familien frühestmögliche Angebote zur Stärkung ihrer Beziehungs- und Erziehungskompetenz zur Sicherung des Kindeswohles zu unterbreiten. Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen können in diesem Zeitraum eine frühe und nicht-stigmatisierende Hilfe sein sowie Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn diese mit der Versorgung ihres Kindes an Grenzen stoßen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 48 Familienhebammen und Fami­lien­gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen im Einsatz. Sie betreuen jährlich zwischen 300 und 500 Familien. Die Fachkräfte gehen in die Familien und unterstützen die Eltern, den Familien­alltag auf das Leben mit dem Baby umzustellen. Sie helfen, Unsicherheiten und Ängste abzubauen und gute Bindungen zu entwickeln und erläutern die Pflege, Versorgung und Förderung von Kindern.
Die Vermittlung von Familienhebammen an die Familien erfolgt durch die regional zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Weitere Informationen sind erhältlich bei der Landesfachstelle Fa­milien­hebammen in Mecklenburg-Vorpommern, Lübecker Straße 24?a, 19053 Schwerin.