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16.02.2024

Doc aktuell

Flexibles Arbeiten gefordert

Bundesrat beschließt Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege / MV als Mitantragsteller
Im Bundesrat ist die Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege beschlossen worden, der Antrag wird nun an die Bundesregierung übersandt.
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Der Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen muss nach Ansicht des Bundesrates wirksam begrenzt werden. Gleichzeitig sollen die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften verbessert werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Länderkammer.

„Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit kann dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Der zunehmende Einsatz von Leiharbeit in der Pflege hat aber oftmals unerwünschte Folgen, sowohl für die Qualität der Versorgung als auch für die oft schlechter gestellten Stammbelegschaften“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Länder-Initiative. Mecklenburg-Vorpommern ist Mitantragsteller der Entschließung.

In zehn Punkten listet der Antrag Verbesserungsbedarf auf, gleichzeitig werden Maßnahmen zur Abhilfe genannt. Drese nennt hier Entgeltverbesserungen, die Umstellung von Dienstplänen und die Anpassung der Arbeitszeiten, Personalbemessung und den geförderten Aufbau von Ausfallkonzepten und Springerpools. Als Beispiel führt die Ministerin das UniFlex-Team der Rostocker Universitätsmedizin an:  Dieses besteht aus ausgebildeten Pflegern, die immer dort eingesetzt werden, wo aktuell Bedarf besteht.

Weiter heißt es in dem vom Bundesrat einstimmig beschlossenen Antrag, dass entstehende Mehrkosten nicht den Pflegebedürftigen obliegen dürften. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden – beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden. „Dies ist notwendig, damit insbesondere kleine ambulante Pflegedienste von einem solchen Konzept profitieren können, ohne unvertretbare Personalmehrkosten zu verursachen“, so Drese.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, zu prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften möglich ist und, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.


www.sozial-mv.de