17.08.2018

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Fürs Schuljahr 2019/20 anmelden

Zwischen 3. September und 12. Oktober ins Bürgerbüro kommen / Online-Terminvergabe nutzen
Erst anmelden lassen, dann zum ersten Mal in die Schule Foto: K. Yuganov, Fotolia
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Für das nächste Schuljahr müssen jetzt alle Kinder angemeldet werden, die vom 1. Juli 2012  bis zum  30. Juni 2013 geboren wurden und in Schwerin wohnen. Dies kann vom 3. September bis zum 12. Oktober im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten des Stadthauses erledigt werden. Außerdem ist es möglich, die Opens external link in new windowTerminvergabe online zu nutzen.
Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2018/19 von der Schule zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das kommende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, ist ebenfalls eine Schulanmeldung im Bürgerbüro vorzunehmen.Haben Eltern vor, ihr Kind in einer Schule in freier Trägerschaft einzuschulen, muss unabhängig von der Anmeldung in der Schule auch eine Anmeldung im Stadthaus vorgenommen werden.

Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden?

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis oder Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen.
Die Mädchen und Jungen brauchen hier nicht vorgestellt zu werden. Die Schulanmeldung ist im Fall des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen.

In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung mit einer von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig.
Die Vollmacht muss jeweils die vollständigen Namen und die Anschrift, das Geburtsdatum des Vollmachterteilenden  sowie des Bevollmächtigten und der Name des einzuschulenden Kindes enthalten. Der erste und zweite Schulwunsch mit entsprechendem Hortwunsch sollte ebenfalls vermerkt sein.

Wegweiser gibt Überblick über Schulen

Um den Eltern einen Überblick über die vorhandenen Grundschulen in der Stadt Schwerin zu geben, liegt ein „Wegweiser für Grundschulen“ im Bürgerbüro bereit und ist im Internet einsehbar.