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Übernachten ohne Zuschlag
Anfang Juni kam das vorläufige Aus für die Bettensteuer in Schwerin: Die Kommunalaufsicht des Innenministeriums hat der von der Stadtverwaltung erarbeiteten Satzung zur Einführung eines Zuschlags für Übernachtungen einen Riegel vorgeschoben, weil dieser nicht mit dem Kommunal-
abgabengesetz zu vereinbaren sei.
Erhofft hatte man sich etwa 350.000 Euro für die Stadtkasse. Der Satzung zufolge hätten Gäste für eine Übernachtung ab 25 Euro einen pauschalen Obolus abgeben sollen, Dienstreisende ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche, etwa in Jugendherbergen oder im Schullandheim, hätten die Bettensteuer nicht entrichten müssen.