20.05.2014

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Käufer zahlt den Rückversand

Ab 13. Juni dieses Jahres gilt neues Verbraucherrecht bei Onlinebestellungen
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Ab wann gelten die neuen Vorschriften?

Der deutsche Gesetzgeber war angehalten, die europäische Verbraucherrechtrichtlinie ins nationale Recht im E-Commerce oder auch Fernabsatz umzusetzen. Bei Online-Bestellungen haben wir ab dem 13. Juni 2014 neue Regelungen zu beachten.

Welche wichtigste Regelung ist nach Ihrer Ansicht hervorzuheben?

Der Verbraucher muss die Kosten der Rücksendung tragen und dies unabhängig vom Preis der zurückzusendenden Ware. Die 40-Euro-Klausel ist gestrichen. Voraussetzung für die Kostentragungspflicht des Verbrauchers ist es aber, dass der Unternehmer beziehungsweise Versender den Verbraucher von dieser Kostentragungspflicht unterrichtet hat. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie einige Online-Händler reagieren werden. Viele Online-Versandhändler hatten wirtschaftliche Probleme aufgrund der zurückgesendeten Waren. Zum einen, weil diese in der Regel nicht mehr als Neuware verkauft werden durften, und zum anderen der Online-Händler auf sämtlichen Transportkosten hängen blieb.

Wie verhält es sich mit nicht paketversandfähiger Ware, zum Beispiel Kühlschränken und Ähnlichem?

Bisher war es so, dass der Unternehmer solche Waren beim Verbraucher abholen musste. Dies ist zukünftig nicht mehr der Fall, es sei denn der Unternehmer hat dem Verbraucher angeboten, die Ware abzuholen. Ansonsten ist es ab dem 13. Juni 2014 so, dass der Verbraucher die Rücksendekosten trägt, das heißt, er muss dann eine Spedition beauftragen, um zum Beispiel den Kühlschrank zurückzusenden. Die Kosten hat er dabei selbst zu tragen.
Eine Schwierigkeit hat aber der Gesetzgeber hier für den Händler eingebaut. Bei nicht paketversandfähiger Waren muss der Händler in einer neuen Widerrufsbelehrung darauf hinweisen und insbesondere darauf, wie hoch die Kosten der Rücksendung sein werden. Diese Angabe hat grundsätzlich beziffert zu erfolgen, nur ausnahmsweise kann der Händler den Betrag schätzen, wenn die Kosten der Rücksendung vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können.

Wenn ich einen Kaufvertrag widerrufe, wann muss der Unternehmer meinen von mir erstatteten Kaufpreis zurückzahlen?

Bislang war es so, dass bei Widerrufsausübung der Unternehmer die Zahlung unverzüglich leisten musste. Neu ist nunmehr, dass dem Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht zur Verfügung gestellt wird. Er braucht erst den Kaufpreis zurückerstatten, wenn er die zurückgesandte Ware erhalten hat oder der Verbraucher zumindest nachweisen kann, dass er diese Ware abgesendet hat. Für den Unternehmer hat dies den Vorteil, dass er seiner Ware nicht mehr hinterherlaufen muss. Man kann sich vorstellen, dass hier auch einige Bürger diesen Umstand in der Vergangenheit ausnutzten und sich über kriminelle Wege in betrügerischer Weise Waren erschlichen haben.

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