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„Ihr Recht ist unser Anliegen“
Alles was Recht ist, ist vielen oftmals nicht bekannt. Umfangreich sind zum Beispiel die vielen Neuerungen und Änderungen, die zu Jahresbeginn im Bereich des Steuerrechts in Kraft getreten sind. Was ist neu, was wird anders geregelt, was hat sich geändert und muss nun berücksichtigt werden?
Diese oder ähnliche Fragen kennen auch die Juristen der Anwaltskanzlei Ahrendt und Partner. „Es ist immer wieder spannend, welche Regelungen der Gesetzgeber trifft und welche Auswirkungen damit verbunden sind“, sagt Rechtsanwalt Christian Ahrendt, MdB, der die Kanzleien in Rostock und Schwerin gemeinsam mit seinem Kollegen Ralph Hegewald gründete: „Allein die Formulierung „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ zeugt von einem gewissen Ideenreichtum!“
Als Mitglied des Bundestages und parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion kennt der Fachmann jedoch auch „die andere Seite“ und weiß um die anspruchsvolle Aufgabe, unter Berücksichtigung verschiedener Interessen eine praktikable Lösung zu fi nden. Er ist Abgeordneter des Wahlkreises Schwerin-Ludwigslust und vertritt in verschiedenen Gremien der Bundeshauptstadt die Belange seiner Wähler, denen er sich in erster Linie verpflichtet fühlt.
Als Jurist gehört er zu einem Team erfahrener Rechtsanwälte und Steuerberater, die ihre Mandanten an beiden Standorten in allen gängigen Rechtsbereichen beraten. Zu diesen zählen Insolvenzrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht Baurecht, Verkehrsrecht und mehr.
„Ihr Recht ist unser Anliegen!“ lautet das Motto des juristischen Dienstleisters, der die ausführliche Beratung zur obersten Maxime erklärt. „Nur so können wir unsere Mandanten umfassend informieren und mit den geltenden Regelungen vertraut machen“ erläutert Rechtsanwalt Ralph Hegewald. In den Büros in Rostock und Schwerin sind insgesamt sieben Rechtsanwälte und ein Steuerberater tätig, die sich auf bestimmte Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert haben. Sie sind in vielen juristischen Lebenslagen der richtige Ansprechpartner, sei es um Ansprüche festzustellen, Forderungen durchzusetzen oder aber Einsprüche, Widersprüche und Schriftsätze innerhalb der gesetzlichen Fristen zu formulieren.
Aber nicht nur im Bereich des Steuerrechts wird es in diesem Jahr Änderungen geben. Auch im Familienrecht werden eine ganze Reihe von Neuerungen greifen, die vor allem für Paare relevant werden, die in Scheidung leben. Für das Erbrecht ist am 1. Januar 2010 eine Reform in Kraft getreten, mit der unter anderem die Pfl ichtteilsentziehungsgründe modernisiert und Stundungsgründe maßvoll erweitert werden. Außerdem ist eine gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch vorgesehen und eine bessere Honorierung der Pflegeleistungen beim Erbausgleich.
Was dies für den Einzelfall bedeutet, kann nur in einem Beratungsgespräch geklärt werden – und dort erfährt der Ratsuchende dann auch ... alles was Recht ist!
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