21.01.2011

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Bescheide gründlich prüfen

Stefan Korf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Verwaltungsrecht
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Bescheide gründlich prüfen

Viele Schweriner klagen gegen Straßenausbau/Bürger tragen Großteil der Kosten

Herr Korf, immer häufiger klagen Grundstückseigentümer gegen Erschließungskosten der Stadt. Wie erklären Sie sich das?
Die Stadt entscheidet eigenständig, wo, wann und in welchem Umfang sie Erschließungsmaßnahmen durchführt. Obwohl die Bürger im Regelfall keine Möglichkeit der Einflussnahme haben, tragen sie den Großteil der Kosten. Häufig werden die Grundstückseigentümer erst Jahre nach Einstellung der Bauarbeiten mit Beiträgen konfrontiert. Extremes Beispiel ist die Erhebung von Beiträgen für die Gemeinde Boltenhagen und Wickendorf. Hier wurden erst jetzt Bescheide für die Erschließung versandt, obwohl die Bauarbeiten bereits 1993 bzw. 1998 beendet sind.

Hat eine Klage denn Aussicht auf Erfolg?

Jeder Beitragsbescheid sollte eingehend geprüft werden. Immer wieder führen Fehler der Verwaltung dazu, dass Beiträge im Einzelfall zu hoch festgesetzt  und die Bescheide zugunsten der Eigentümer korrigiert werden müssen.

Welche Empfehlung haben Sie für Grundstückseigentümer?

Jeder Grundstückseigentümer sollte seinen Bescheid eingehend prüfen. Sobald Bedenken gegen die Wirksamkeit bestehen, muss binnen eines Monats Widerspruch eingelegt und möglichst gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Um das Risiko einer Klage zu vermeiden, empfehle ich, den Widerspruch so früh wie möglich ausführlich zu begründen.

Halten Sie Gespräche mit der Stadt in diesem Stadium für sinnvoll?

Gespräche im Rahmen einer Akteineinsicht bei der Verwaltung sind grundsätzlich nicht abzulehnen. Insbesondere können im persönlichen Gespräch Fragen zur Ermittlung der konkreten Grundstücksgröße sowie zur Anzahl der Geschosse aufgeklärt werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass eine grundsätzliche Änderung der Beitragsberechnung Auswirkungen für eine Vielzahl von Verfahren hat. Im Ergebnis ist daher eine Reduzierung des Beitragssatzes im Gespräch mit der Verwaltung kaum zu erwarten.

Sind schon Urteile zu Gunsten der Grundstückseigentümer bekannt?

Klagen der Grundstückseigentümer sind viel häufiger erfolgreich als nach außen bekannt wird. Sobald das Gericht Fehler feststellt und einen entsprechenden Hinweis erteilt, reduziert die Stadt „freiwillig“ die Beiträge oder hebt diese wie zuletzt in der Möwenburgstraße sogar ersatzlos auf. So werden Präzedenzfälle zu Lasten der Verwaltung offiziell vermieden.

Gilt dies auch für Rechnungen der Stadtwerke bei Erneuerung der Trink- und Schmutzwasserleitung?
Anders als bei Straßenbaubeiträgen werden die Kosten für Trink- und Schmutzwasserleitungen als Entgelt in Rechnung gestellt. Für die Erneuerung der Abwasseranlagen erhebt die Stadt zum Beispiel einen privatrechtlichen Baukostenzuschuss. Dieser Baukostenzuschuss wird nach Einheitssätzen in Rechnung gestellt, die für das gesamte Stadtgebiet gelten. Ob die Höhe dieses Einheitssatzes gerechtfertigt ist, unterliegt gleichfalls der gerichtlichen Kontrolle. Insbesondere wird durch das Gericht konkret geprüft, ob die in Rechnung gestellten Baukostenzuschüsse verursachungsgerecht sind und tatsächlich dem Vorteil entsprechen, den die Maßnahme für das konkrete Grundstück hat.

Wie kann der Grundstückseigentümer nachweisen, dass der Baukostenzuschuss für sein Grundstück korrekt in Rechnung gestellt wurde?

Dass die zu erwartenden Einnahmen nicht höher sein dürfen, als die Ausgaben, gehört zu den grundlegenden Prinzipien der öffentlichen Finanzverwaltung. Das Versorgungsunternehmen der Stadt und nicht der Grundstückseigentümer trägt daher die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Höhe zu den Baukostenzuschüssen (vgl. BGH Urteil vom 21.09.2005, XIII ZR 7/05) korrekt ermittelt wurden.

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