11.03.2016

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Bei der SWG mitbestimmen

Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft ruft zur Vertreterwahl auf
Im Nachbarschaftszentrum informierte die SWG über die Arbeit der Vertreter. Foto: M. Kaune
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Die Mitglieder der Opens external link in new windowSchweriner Wohnungsbaugenossenschaft wählen alle fünf Jahre ihre Vertreter. Vom 31. März bis zum 20. April ist es wieder soweit. Die ehrenamtlich arbeitenden Vertreter bilden dann die Vertreterversammlung. Als obers­tes Organ einer Genossenschaft wählt sie den Aufsichtsrat, der den Vorstand berät und dessen Arbeit kontrolliert. Zu den Aufgaben der Vertreter gehören unter anderem aber auch die Feststellung des Jahresabschlusses und gegebenenfalls Abstimmung über Satzungsänderungen.

Mitte Februar informierte der Wahlvorstand bereits zahlreiche Interessenten bei einer Veranstaltung im SWG-Nachbarschaftszentrum in der Wuppertaler Straße über die Arbeit der Vertreter und über die Wahl selbst. In den kommenden Tagen erhalten nun alle Mitglieder ihre Wahlunterlagen.
Sich an der Wahl zu beteiligen, ist einfach und erfordert nur wenig Zeit: auf dem Stimmzettel die gewünschten Kandidaten ankreuzen und dann den Bogen im beigelegten Briefumschlag per Post portofrei zurückschicken. Die SWG freut sich schon auf eine hohe Wahlbeteiligung.