14.08.2014

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Bank zur Zahlung Auffordern

Bearbeitungsgebühren bei Krediten können zurückverlangt werden
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Mit Urteilen vom 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. In den Urteilen (Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) erklärt der Bundesgerichtshof entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen für unwirksam. Nunmehr liegen auch die Urteilsgründe vor, die weiteren Einblick in die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes erlauben.

Herr Rechtsanwalt Hegewald, wer ist betroffen?

Das Urteil betrifft im Prinzip alle privaten Ratenkredite, die eine Bearbeitungspauschale enthalten und nach dem 1.1.2011 abgeschlossen wurden beziehungsweise deren Rückzahlung nach dem 1.1.2011 begann. Es ist dabei ohne Belang, ob damit das Auto finanziert werden sollte oder eine neue Küche. Rechtlich betrachtet fallen auch Darlehen für Immobilien wie Häuser oder Wohnungen darunter. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Darlehen bereits zurückgezahlt wurde oder nicht.

Worauf muss ich achten, wenn ich meinen Kreditvertrag überprüfe?

Voraussetzung ist, dass die Gebühren und ihre Höhe von der Bank bereits festgelegt worden waren. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Gebühren in einem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank festgehalten wurden, sondern es reicht, wenn diese Gebühren quasi „im Kopf des Verwenders“ gespeichert sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Kunde ein Vertragsformular vorgelegt erhält, bei dem die Bearbeitungsgebühr bereits enthalten ist. Wichtig ist weiter, dass der Vertrag nach dem 1.1.2011 geschlossen wurde und die Bearbeitungsgebühr auch als solche bezeichnet wurde. Im Zweifel sollte hier ein Rechtsanwalt prüfen, ob Ansprüche bestehen oder nicht.

Was sollte ich machen, wenn ich eine solche Bearbeitungsgebühr bezahlt habe?

Es gibt keine automatische Erstattung. Jeder Kreditnehmer, der eine solche Bearbeitungsgebühr in seinem Vertrag vereinbart und gezahlt hat, muss selbst tätig werden. Zum einen kann er selbst die Bank zur Rückzahlung der Gebühren einschließlich Zinsen auffordern oder einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung beauftragen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Banken zum Teil erst auf ein rechtsanwaltliches Schreiben reagieren, also Rückzahlungen vornehmen, und zuvor die Kunden vertrösten und hinhalten.

Was kann ich tun, wenn der Vertrag vor dem 31.12.2010 geschlossen wurde oder die Gebühr im Vertrag nicht als Bearbeitungsgebühr bezeichnet wurde?

Teilweise haben Banken in der Vergangenheit in Voraussicht dieses Urteils ihre Bearbeitungsgebühren umbenannt und verlangen nun gesonderte nicht rück­zahlbare Beiträge oder Ähnliches. Ein solches Entgelt ist in jedem Fall aber nur dann wirksam vereinbart, wenn damit Sonderleistungen der Bank abgegolten werden. Allein die Bearbeitung eines Darlehnsantrages oder die Prüfung der Bonität des Kunden stellen keine solchen Sonderleistungen dar.

Ob die Gewährung eines bestimmten, angeblich günstigeren Kreditsatzes, eine solche Sonderleistung darstellt, hatte der Bundesgerichtshof im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden. Gleichwohl sollte auch in diesem Fall die Bank zur Zahlung aufgefordert werden, da viel dafür spricht, dass auch diese Beiträge nicht wirksam vereinbart werden konnten. Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch ungleich schwieriger und sollte möglichst durch einen Rechtsanwalt erfolgen, um nicht durch unbedachte Äußerungen Ansprüche zu verlieren.Ungeklärt bleibt leider derzeit noch, ob auch bei Verträgen, die vor dem 1.1.2011 geschlossen wurden, Bearbeitungsgebühren zurück verlangt werden können. Betroffen sind Verträge die zwischen dem 1.1.2004 und dem 31.12.2010 geschlossen wurden. Hier berufen sich die Banken auf die Einrede der Verjährung. Ob diese Einrede greift, ist auch unter Juristen strittig.

Dem BGH liegen derzeit jedoch auch Verfahren vor, in denen sich die Banken auf die Verjährung der Forderung berufen haben. Eine Entscheidung in diesen Verfahren wird noch in diesem Jahr erwartet. Die vorliegenden Urteile wecken jedoch die Erwartung, dass auch insoweit der Bundesgerichtshof der Argumentation der Banken nicht folgen wird. Spätestens dann sollten die Banken in Anspruch genommen werden. Bei Verträgen die Im Jahr 2004 geschlossen wurden, muss aber in jedem Fall noch in diesem Jahr gehandelt werden, da die Ansprüche ansonsten endgültig verjähren.

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