14.11.2014

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Alte Karte demnächst ungültig

Ab 2015 nur noch elektronische Gesundheitskarte, unkompliziertes Verfahren bei BARMER GEK
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Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum.

Darauf macht auch die Schweriner Regionalgeschäftsführerin der BARMER GEK, Simone Borchardt, aufmerksam. Sie sagt: „Damit steht jetzt fest, dass die alte Versichertenkarte endgültig ausläuft. Versicherte, die bisher noch keine elektronische Gesundheitskarte angefordert haben, sollten sofort mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Die Ärzte können im neuen Jahr nicht mehr mit der alten Versichertenkarte abrechnen.“

Die BARMER GEK bietet ein einfaches Online-Verfahren an, mit dem man die elektronische Gesundheitskarte bestellen kann. Selbst das Hochladen des notwendigen Fotos kann auf diese Weise erledigt werden. Der Antrag mit dem Foto kann aber auch an die Krankenkasse geschickt oder in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Simone Borchardt erläutert: „Wer Unterstützung benötigt, kann uns gern am Marienplatz 3 besuchen. Wir machen den Antrag dann sofort fertig, machen ein Foto vor Ort in der Geschäftsstelle und der Versicherte bekommt in der Regel nach 14 Tagen die Karte zugeschickt.“