Stadt
Umtauschfrist endet 2026
Mit Ablauf der Umtauschfrist im Januar 2026 verlieren Führerscheindokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 ihre Gültigkeit. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, den Untausch rechtzeitig anzuschieben und nicht bis zum Ablauf der Frist zu warten. Die Antragstellung kann in allen Bürgerbüros im Landkreis und in der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Schwerin erfolgen. Unter www.kreis-lup.de gibt es weitere Informationen.