17.07.2020

Stadt

Nutzung und Schutz im Einklang

Freiwillige Vereinbarung für „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet“
Vertreter der Steuergruppe nach der Unterzeichnung der freiwilligen Vereinbarung
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raktiver Naherholungsraum und ein sensibles Schutzgebiet. Wie lassen sich Nutzung und Schutz in Einklang bringen? Ausgehend von dieser Frage machte sich vor zweieinhalb Jahren eine Steuergruppe auf die Suche nach einem Interessenausgleich, nun haben Wassersportler, Angler und Naturschützer eine gemeinsame freiwillige Vereinbarung unterzeichnet. Vorrangige Ziele darin sind, Störungen zu vermeiden und das Röhricht zu schützen, damit die Vorgaben des Managementplans für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ zu erfüllen und so weitere rechtliche Schutzmaßnahmen entbehrlich zu machen.

„Die Erarbeitung dieser freiwilligen Vereinbarung war ein langer und schwieriger Prozess, der nun zu einem tragfähigen Kompromiss geführt hat. Dafür zolle ich allen Beteiligten meinen Respekt. Es zeigt sich, dass ein Interessensausgleich zwischen den Naturschutz- und Nutzungsansprüchen möglich ist“, betont Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V. In der Steuergruppe haben neben Vertretern von Behörden, Umweltverbänden und IHK auch verschiedene Vereine wie Pro Schwerin und der Landesanglerverband mitgearbeitet.

Die Vereinbarung sieht vor, Wasservögel in ausgewählten sensiblen Bereichen des Schweriner Sees und Ziegelaußensees zu schützen. Um Störungen der Tiere vor allem während der Brut im Röhricht zu vermeiden, sind freiwillige Einschränkungen für Wassersportler verabredet worden.  Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Haubentauchern. Diese Wasservögel sind während der Mauser von Mitte Juli bis Ende September zeitweise flugunfähig. Zukünftig sollen zur Beruhigung der Röhrichtbereiche zusätzlich Festmacherbojen angeboten werden, die das Ankern von Booten zielgerichtet lenken.

Um eine breite Öffentlichkeit einzubinden, sollen nun eine Info-Tafel und ein Faltblatt mit Informationen zum Schutzgebiet und den Inhalten der Freiwilligen Vereinbarung entwickelt werden. Wassersportler werden darin zum Beispiel aufgefordert, Röhrrichtbereiche, Schilfgürtel und Schwimmblattzonen zu meiden und die Anlegebojen zu beachten.