15.02.2023

Stadt

Jetzt als Wahlhelfer engagieren

Im Stadthaus bekommen die Wahlvorstände in Vorbereitung auf den Wahltag eine Einweisung.
like-imagelike-image
share email
dislike-imagedislike-image

Freiwillige können sich noch bis zum 28. Februar im Stadthaus als Wahlhelfer melden

In Vorbereitung auf die Oberbürgermeister- Wahl am 4. Juni ist die Landeshauptstadt Schwerin auf der Suche nach freiwilligen Wahlhelfern. Insgesamt werden für die Durchführung der Wahl und auch einer eventuellen Stichwahl am 18. Juni etwa 700 Ehrenamtliche benötigt, die sich durch ihre Mithilfe am politischen Leben der Stadt aktiv beteiligen möchten.
Für die Leitung der Wahlhandlungen sowie die Feststellung der Ergebnisse in den jeweiligen Wahlbezirken werden Wahlvorstände gebildet. Diese bestehen aus einem Wahlvorsteher und Vertreter, einem Schriftführer und Vertreter sowie den Beisitzern. Im Vorhinein werden für den Wahltag zwei Schichten eingeteilt, in denen die Wahlhelfer vor Ort sein müssen. Bei der anschließenden Feststellung der Ergebnisse sollte der Wahlvorstand vollständig anwesend sein.
Die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Wahlhelfer sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine Hauptwohnung in Schwerin für mindestens drei Monate und eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates. In Vorbereitung auf die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgen im Stadthaus Schulungen, bei denen die Freiwilligen eine Einweisung in ihre Aufgaben erhalten. Die Termine werden mit dem Berufungsschreiben mitgeteilt. Als Beisitzer wird in der Regel keine Einweisung benötigt. Als Aufwandsentschädigung erhalten die Vorsitzenden der Wahlvorstände 35 Euro, die anderen Wahlhelfer 25 Euro.
Noch bis zum 28. Februar können sich Interessierte per Post, telefonisch unter 0385 545-1747 oder per Mail unter wahlhelfer@ schwerin.de als ehrenamtlicher Wahlhelfer bei der Wahlbehörde im Stadthaus melden.
www.schwerin.de