13.04.2023

Stadt

Am 4. Juni ist OB-Wahl

Wer am Wahltag verhindert ist, kann per Briefwahl teilnehmen. Die Unterla- gen dazu sind im Stadthaus zu beantragen.
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Unterlagen für die Briefwahl können im Stadthaus beantragt werden

In gut sieben Wochen findet in der Landeshauptstadt Schwerin die Oberbürgermeister-Wahl statt. Am 4. Juni öffnen die Wahllokale, sechs Kandidaten bewerben sich um das Amt. Erhält bei diesem Wahlgang keiner von ihnen die absolute Mehrheit, also über die Hälfte der gültigen Stimmen, wird am 18. Juni eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen stattfinden. Den neu gewählten Bürgermeister von Schwerin erwartet laut Hauptsat- zung eine Amtszeit von sieben Jah- ren. Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle wahlberech- tigten Schweriner eine Wahlbe- nachrichtigung und die Zuord- nung zu einem Wahllokal. Wer am Wahltag verhindert ist, aber trotz- dem seine Stimme abgeben möch- te, kann die Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Auf der Rückseite der zugesendeten Wahl- berechtigung ist ein Vordruck, mit dem die Unterlagen ganz einfach angefordert werden können. Auch für Menschen mit Behinderungen, denen ein nicht-barrierefreier Wahlraum zugewiesen wurde, ist die Briefwahl eine geeignete Alter- native. Die Beantragung der Unter-lagen für die Briefwahl ist zudem ganz einfach über die Website des Landeshauptstadt Schwerin mög- lich. Dort kann der Wahlschein für Zuhause online beantragt werden. Wer seinen Wahlschein persönlich im Stadthaus abholt, kann gleich vor Ort die Stimme abgeben.

www.schwerin.de