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Kein Anglerlatein
Welche Fische dürfen wann gefangen werden? Was muss getan werden, um die Fischbestände nicht zu schädigen, sondern zu hegen? Wie werden die Gewässer gepflegt? Die Antworten auf Fragen wie diese müssen Angler aus dem Effeff kennen. Aus diesem Grund ist der Fischereischein Pflicht.
Die Prüfungen zum Erwerb des Fischereischeines in der Landeshauptstadt finden in diesem Jahrwie folgt statt: Sonnabend, 18. Februar 2012 (Lehrgang: 4., 5. und 11. Februar); Sonnabend, 28. April 2012 (Lehrgang: 4., 15. und 21. April); Sonnabend, 30. Juni 2012 (Lehrgang: 16., 17., 23. Juni); Sonnabend, 22. September 2012 (Lehrgang: 8., 9., 15. September); Sonnabend, 8. Dezember (Lehrgang: 24. und 25. November, 1. Dezember)
Ansprechpartner ist der Regionale Anglerverband Schweriner Seen – Umland e. V. Die Lehrgänge und Prüfungen finden in der Beruflichen Schule der Stadt Schwerin in der Arsenalstraße 30 statt. Lehrgangs- und Prüfungsbeginn ist um 8 Uhr. Interessenten melden sich bitte im BürgerBüro, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Telefon (0385) 545-1111, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung oder beim Regionalen Anglerverband Schweriner Seen-Umland e.V., Herrn Bürger, Telefon (03867) 87 77 oder (0173)10 56 357 oder per E-Mail: angeln.heinz.buerger@web.de.